K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)

Oswald Redlich: Das Archivwesen in Österreich

8 Oswald Redlich wendet hat, teils aus eigener Initiative, größtenteils aber beeinflußt durch die Organisation der dem Ministerium des Innern unterstehenden Archive. Seit dem Bestände des Archivrates wandten sich alle Ministerien in archivalischen Angelegenheiten an sein fachmännisches Urteil. Das k. k. Finanzministerium schritt schon zu Beginn der neunziger Jahre zu einer Organisierung seines Archives und seiner Bibliothek1). Im Jahre 1892 wurden Archiv und Bibliothek unter einer Direktion (Prof. Alexander Budinszky) vereinigt und mit Beamtenstellen ausgestattet. Eine Archiv- und Bibliotheksordnung wurde geschaffen, ältere anderweitige Bestände wurden vereinigt, umfassende Repertorisierungs- und Katalogisierungsarbeiten in Angriff genommen. Das Finanzministerium traf ferner auf An­regung der statistischen Zentral-Kommission Vorsorge für die sichere und entsprechende Aufbewahrung der für die Zwecke der Katastralkarten hergestellten sogenannten Indikationsskizzen2), es ließ im Jahre 1901 eine vortreff­liche Verordnung betreffs Aktenausscheidung bei den Finanz­prokuraturen ausarbeiten, welche die volle Zustimmung des Archivrates fand und seitdem ins Leben trat. Im Justizministerium wurde um die Mitte der neunziger Jahre die Herstellung von Übersichten der älteren Bestände von Archivalien bei den Gerichten in Angriff genommen. Die eingelaufenen Berichte zeigten, welch reicher Stoff an alten und wichtigen Archivalien namentlich bei den Gerichts­behörden von Niederösterreich, Böhmen, Tirol, Istrien und Dalmatien vorhanden war und ist. Man dachte an eine allmähliche Konzentrierung solchen Materials in fachmännisch geleiteten, historischen Gerichtsarchiven. Ein solches war schon in den achtziger Jahren vom Oberlandesgerichts­präsidenten Freiherrn von Mages in Innsbruck geschaffen worden3). Verdienstvolle Bestrebungen, die freilich wegen *) Ein wesentliches Verdienst hieran gebührt dem damaligen Präsidialchef im Finanzministerium Hofrat Dr. Schuster v. Bonnot. a) Vgl. Mitt. d. Archivsektion 4, 192. 8) Vgl. ebenda 2, 49 ff. und vorhin S. 7.

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