K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)

Bericht des obderennsischen Landesausschußes über die Reorganisirung des landschaftlichen Archives und die Errichtung eines ober-österreichischen Landes-Archives

140 Ober-österreichisches Landes-Archiv. 3. Die Vorlage von Repertorien oder Regesten findet in der Regel nicht statt, bleibt indessen dem Ermessen des Landes-Archivars anheim­gestellt. 4. Nach erfolgter Benützung, welche nur in den Arbeitsräumen des Archives unter Aufsicht eines Beamten oder ganz ausnahmsweise in anderen geeigneten amtlichen Räumen gestattet ist, sind die Archivalien in Bezug auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Ordnung sorgsam zu überprüfen und nach richtigem Befunde sogleich zu reponiren. 5. Bei Entlehnung von Archivalien nach Abschnitt V § 8 des Organisations - Statutes ist die gleiche Übung wie der Entlehnung zu amtlichen Zwecken einzuhalten. 6. Sobald das Landes-Archiv die Ermächtigung zur amtlichen Be­glaubigung besitzt, kann es beglaubigte Abschriften der bei demselben verwahrten Archivalien ausstellen, wofür nebst der Gebühr für Abschrift und Vidimirung die gesetzliche Stempeltaxe zu entrichten ist. 7. Abschriften oder Auszüge von Archivalien für Privatpersonen dürfen vom Archive nur insoweit angefertigt werden, als dadurch die laufenden Geschäfte und die archivalischen Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Für solche Arbeiten sind mäßige Gebühren zu entrichten, welche sich in der Regel zwischen 50 kr. bis 1 fl. per Bogen stellen sollen. Bei größeren paläographiseheu Schwierigkeiten können sie in angemessener Weise erhöht werden. 8. Das Landes - Archiv erwartet von seinen Benutzern, dass von jeder mit Benützung seiner Bestände veröffentlichen Druckschrift ein Exemplar der Archivs-Bibliothek gewidmet werde. Der Landes-Archivar, dessen dienstlichen Anordnungen das even­tuelle Hilfspersonal unbedingt folgezuleisten hat, ist für die gehörige Ver­seilung des gesammten Archivsdienstes dem Landes - Ausschüße verant­wortlich.

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