K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft
112 A. Czerny Österreich stets im Auge zu behalten, dass der Landes- Archivar nicht k. k. Beamter, sondern ein Functional- des Landes und dem Landes-Ausschuße, beziehungsweise der Landesvertretung unterworfen ist. Die Conservatoren der k. k. Central - Commission können aus mehreren Gründen die Thätigkeit solcher regelmäßig wiederkehrenden systematischen Visitationen nicht ersetzen. Sie können nur für den Fall, dass die Kunde von dem drohenden Verderben eines Archives zufällig zu ihren Ohren gelangt, davon berichten. Wie viel kann aber zu Grunde gehen, ohne dass sie etwas erfahren, oder dass sie es erst erfahren, wenn der Schaden schon angerichtet ist. Da die Geschichte des menschlichen Geschlechtes in neuerer Zeit mit verdoppelter Schnelligkeit sich entwickelt, die Schreibgeschäfte und Schriften - Production der öffentlichen Ämter sich ins ungemessene vermehrt, müßen auch die Actenstöße, welche die Behörden belasten, in kleineren Zwischenräumen als früher geschehen ist scartirt, das werthlose vernichtet, das erhaltungswürdige in die Archive abgeliefert werden. Da wäre nun sehr zu wünschen, dass die beabsichtigte Scartirung dem Landes-Archivar angezeigt, seine Wünsche und Weisungen in Betreff der Personen und wo möglich auch gedruckte Formularien und Instructionen für die scartirenden Beamten eingeholt würden. Die k. k. Central-Commission hat dieser wichtigen Sache schon längst ihre Aufmerksamkeit zugewendet; ebenso die drei Ministerien des Ackerbaues, des Handels und der Justiz, welche im laufenden Jahre aufs neue Verordnungen über die Behandlung der Acten von historischem oder culturgeschichtlichem Werthe publicirt haben1). Die Conservatoren der Central- Commission haben empfohlen, dass Archivalien von Kirchenvorständen oder Herrschaftsbesitzern, welche sich derselben entäußern wollen, von einem Museum oder Vereine in Auf- *) *) Das k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlass d. d. 14. und 22. Januar 1896; das Handels-Ministerium im Mai, das Justiz-Ministerium 25. Juni 1896.