K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)

A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft

Linzer Archiv. 109 Wir setzen auch gar nicht voraus, dass der Wille bei den obersten Behörden fehle. Wenn selbst fremde Staaten solchen Bitten ein williges Ohr geschenkt haben, wie es bei dem königlich schwedischen seinerzeit mit den mährischen Archi­valien aus der Zeit des 30jährigen Krieges, oder hei dem königlich bayerischen mit den alten Urkunden der Stadt Braunau und der Zurückgabe des werthvollen Promtuarium an das Stift Reichersberg der Fall war, so ist man gewiss berechtigt, bei der österreichischen Staats-Regierung eine ähnliche Stimmung vorauszusetzen. Wir können uns auf einen interessanten Präcedenzfall berufen, wo das Gesuch des kärntnerischen Geschichts-Vereines um Abtretung der Archivalien der Klöster Ossiach und Arnoldstein, welche sich unter Aufsicht der Domänen-Direction in Görz befanden, von dem k. k. Ackerbau-Ministerium im günstigen Sinne entschieden wurde *). Noch bleibt ein drittes Mittel, den Bestand der Samm­lung vaterländischer Schriftwerke zu vergrößern, übrig — der Austausch der Archivalien. Es sind solche in den öffent­lichen ober-österreichischen Archiven von allen benachbarten Kronländern und aus dem Königreiche Bayern vorhanden; umgekehrt viele ober-österreichische dort. Es liegt auf der Hand, dass es Sache eines umsichtigen Archivars ist, sie auszukundschaften und wegen Wiedererwerbung der durch mancherlei Geschicke aus dem Lande Entführten in Unter­handlung zu treten. Es lässt sich aus Büchern, aus Nach­richten in den Archiven, durch Erkundigung bei Geschichts­forschern, durch Reisen und Absuchen des eigenen Landes und anderer Provinzen ein Verzeichnis unserer Desiderata *) Vielleicht könnten von Zeit zu Zeit in den öffentlichen Blättern publicirte Verzeichnisse von den dem Landes-Archive geschenkten oder anvertrauten Archivalien den Sinn für ähnliche patriotische Thaten öffnen und wach erhalten. Auch wäre es für diesen Zweck wie für gelehrte Forschung von Vortheil, Archiv-Verzeichnisse dann und wann zu ver­öffentlichen, wie man in Frankreich und Belgien beabsichtigte. Siehe Löher Archivlehre 1890, S. 483.

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