K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)

A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft

Linzer Archiv. 99 Zeiten bis 1634, aus der Jodok Sttilz soviel anziehendes zu erzählen wußte 1), befand sich im Pfarrhof und kam auf Verwendung desselben in das Linzer Museum; die Fort­setzung davon von 1635—1665 wurde im Jahre 1878 nebst anderen Manuscripten von einem Antiquar in Salzburg für die Bibliothek von St. Florian erworben. Die älteren Original-Urkunden Ranshofens sind jetzt größtentheils im bayerischen Reichs - Archive, einige im bischöflichen Consistorial - Archiv in Linz zu finden. Der Codex traditionum, der im dritten Bande der Monumenta Boica abgedruckt ist, fand sich weder zu München, noch sonst irgendwo.2) Er ist in einer an manchen Stellen ver­besserten Gestalt im ersten Bande des obderennsischen Urkunden-Buchs veröffentlicht worden. Sehr sorgfältige Ab­schriften von Ranshofner Urkunden im Münchner Reichs- Archiv und aus einem Pergament-Codex aus dem 14. Jahr­hundert in der dortigen Staats - Bibliothek, dann manche handschriftliche Werke historischen Inhalts aus Ranshofen sind jetzt im Linzer Museum zu benützen. Was ist das alles gegen die Menge, welche einst in diesem angesehenen Hause gesammelt worden ist. Wir haben bei diesem Stifte einen Beleg nicht bloß von der frühen Fürsorge für die Archivalien, sondern auch von ihrer großen Anzahl. Schon im Jahre 1278 legte Propst Chunrat ein Repertorium über sein Archiv an. Diesem folgle 1303 ein zweites, von ihm noch systematischer angefertigtes, in welchem er die Documente nach Rubriken in Urkunden der Kaiser, Könige, Erzbischöfe und Bischöfe, in herzogliche, klöster­liche, in Urkunden der Grafen, Freiherren, Ritter, Bürger und „anderer Edlen“ (nobilium) eintheilte und chrono­logisch ordnete3). Davon haben wir jetzt nur die kümmer­lichsten Reste. *) *) Jahresbericht des Linz. Museums 1853 und 1854. 2) Siehe Vorrede zu Band I. des Urk.-Buches ob d. Enns. S. XV. 8) Siehe 1. o. Band IV. S. 454. 7*

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