K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 3. (Wien, Leipzig 1896)

Gerichtsbezirk Schlanders

Schnals. — Sonnenberg. — Staben. — Tabland. 60 Weisthum. Der ersamen Gemain am Sonnenperg, Gerichts Schlanders, fürgenommene Ordnung und Waldpuech von 1589. Or. 7 Bl. Perg. Quart, ungedruckt. 20. Staben. Zur Pfarre Tsehars gehörig; vor alters Gemeinde zusammen mit Tabland, nun eigne Gemeinde. Das Gemeindearchiv wird in der Gemeindekanzlei aufbewahrt. Gemeindebücher. Gemeindeprotokolle von 1755 an. Gemeinderechnungen von 1788, dann erst von 1829 an. Weisthum. Gemeindeordnung nach Ablesung der alten Gemeindeordnung aufgerichtet und von sämmtlichen Partes unterfertigt. 1741. Or. Perg. und Abschr. auf Pap., ungedruckt.1) Urkunde keine ältere als die erwähnte Gemeinde­ordnung. 21. Tabland. Eine von Pfarre Tsohars abhängige Kapelle in Tablat, wie der richtige Name lautet, ist bereits 1379 erwähnt, und ohne Zweifel noch viel älter, ein Ileneficium unter Patronat der Gemeinde 1861 errichtet; die Kirchen­schriften liegen im Gemeindeschrein. Das Gemeindearchiv wird in der Sacristei der Ortskirche aufbewahrt. Gemeindebücher. Dorfbuch von 1803. Weisthümer. 1) Dorfordnung von 1526 Juni29,15Bl. Perg. Fol. Copie des 16. Jahrh., gedruckt Weisthümer 3, 323 aus einer unvollständigen Abschr. des 18. Jahrh. 2) Zu­sätze von 1665, Copie von 1798 in Fol. 9 Bl. Pap., gedruckt ebenda Seite 335. Acten. Processacten in Streit mit Staben und den Neunhöfen. *) *) Die Weisthümer 3, 323 erwähnte Abschrift des dort gedruckten Weisthums ist mit den Papieren des verstorbenen Pfarrer Kuperion von Tsehars in Verstoss gerathen; vgl. aber Tabland.

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