K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 1. (Wien, Leipzig 1888)

IV Ueber dic in diesem Sinne an die Herren Mitglieder der Central - Commission ergangene Anregung erklärten sieb dieselben in der Plenarsitzung vom 5. November 1886 einstimmig dafür: a) dass die, Gegenstände der III. Section betreifenden Ab­bandlungen abgesondert von jenen der I. und II. Section der 0Öffentlichkeit übergeben werden; b) dass hiefür nicht das Quart-Format der „Mittheilungen“, sondern Gross-Octav zu wählen sei; c) dass das Erscheinen der Hefte, deren jedes einen all­gemeinen (Sammlungs-) und einen den betreffenden Aufsatz bezeichnenden besonderen Titel zu führen habe, an keine Periodicität zu binden sei, sondern zwanglos je nach Einlaufen geeigneten Stoffes statt­zufinden habe. Für den Beginn des Unternehmens befand sich die Central-Commission, beziehungsweise die III. Section der­selben in keiner Verlegenheit. Unter den Königreichen und Ländern, die ihrem Wirkungskreise zugewiesen sind, befindet sich keines, für dessen Archivwesen neuerer Zeit so vieles geschehen und wo in dieser Richtung so anerkennenswerthe Erfolge er­zielt worden wären, als die gefürstete Grafschaft Tirol. Unter dem Walten des archivfreundlichen Statthalters Grafen v. Ta affe, gegenwärtigen Minister-Präsidenten, war es dem ebenso tüchtigen als thätigen Fachmanne, kaiser­lichen Rath David Ritter von Schönherr, vergönnt, die Ordnung, Bereicherung und allen Anforderungen ent­sprechende örtliche Unterbringung des tirolischen Statt­halterei - Archivs in Angriff zu nehmen und unter den Auspicien des gegenwärtigen Statthalters Freiherrn von Widmann in einer Weise zu Ende zu führen, die den Neid so vieler ähnlicher, aber vom Glücke nicht so begün­stigter Schwesteranstalten zu erregen geeignet ist. Neuestens hat auch der Oberlandesgerichts-Präsident Geheimrath Baron Mages in dankenswerther Weise da­durch eingegriffen, dass er an die ihm unterstehenden Ge­

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