Keleti Ferenc et al. (szerk.): Pest megye múltjából. Tanulmányok (Budapest, 1965)

Spira György: Parasztsors Pest megyében a jobbágyfelszabadító forradalom küszöbén

Gy. Spira DAS LOS DER BAUERNSCHAFT DES KOMITATES PEST IM VORMÄRZ Das Los der Bauernschaft des Komitates Pest wird in den acht Jahrzehnten zwischen der Urbarialregelung Maria Theresias und der Bauernbefreiung im Jahre 1848 durch sukzessiven Verfall gekennzeichnet. Die urbarialen Schuldigkeiten, die zur Zeit der Urbarialregelung auf diesem Gebiete im allgemeinen noch unter dem im Urbárium festgelegten Maximum liegen, werden in den folgenden Jahrzehnten nacheinander erhöht und stabilisieren sich um die Jahrhundertwende fast überall auf den durch das Urbárium festgesetzten höchsten Grenzen. Der wichtigste Bestandteil des bäuerlichen Besitzstan­des, der Rusticalboden nimmt zwar durchwegs zu, doch hält dieser Zuwachs nicht einmal annähernd Schritt mit der Vermehrung der bäuerlichen Haushalte; der auf die einzelnen Leibeigenenhaushalte entfallende Rusticalbestand wird also — trotz der Zunahme der Gänze des urbarialen Bestandes —immer enger, und ein immer grösserer Prozentsatz der Urbarialbevölkerung wird zu Häuslern, die über gar keinen Urbarial­­boden verfügen oder bloss in verschwindendem Masse. Wohl verfügt ein Grossteil der Bauern — und das kann auch von einem Grossteil der rechtlich als Häusler qualifizierten gesagt werden — durchwegs über Bodenbesitz ausser dem Rusticalgrund (Weingärten, Rodungen, dominicaler Pachtboden usw.), die Zunahme desselben ist aber — wenn auch beträchtlicher als beim Urbarialboden — ebenfalls nicht genügend, um die Erhö­hung der Zahl der bäuerlichen Haushalte auszugleichen, das Ausmass des grössten Kom­ponenten des bäuerlichen Besitzes neben dem Rusticalgrund, des gepachteten gutsherr­lichen Bodens nimmt aber im behandelten Zeitabschnitt in seiner Gänze geradezu ab. Die Verengung des auf einen bäuerlichen Haushalt entfallenden Besitzes wird zwar teilweise dadurch kompensiert, dass früher brach gelegener Boden in zunehmendem Masse bestellt wird und die Anbaufläche solcherart sukzessive zunimmt, da jedoch diesem Prozess keine Beschränkung des vorherrschenden Getreidebaus und Einfüh­rung entsprechenden Fruchtwechsels folgt, hat die Zunahme der Anbaufläche eine Verringerung der Ertragfähigkeit des Bodens zur Folge. Und so werden die relativen Ernteerträge, da obendrauf das Niveau der Arbeitsgeräte der Bauern keine bedeuten­dere Entwicklung aufweist, Zahl und Qualität der Zugtiere aber geradezu absinken, auch immer geringer. Bauern mit grösserem Besitz leben freilich trotz alledem auch am Vorabend des Revolutionsjahres 1848 unter leidlichen Umständen, der Grossteil der bäuerlichen Land­wirte kann aber bloss aus dem Ertrag seines Besitzes zu dieser Zeit seine Familie und Wirtschaft nicht mehr entsprechend erhalten. Und auch die Nachfrage nach landwirt­schaftlicher Arbeitskraft hält mit dem Ansteigen des Angebotes nicht Schritt, und so werden nicht nur die Möglichkeiten der Lohnarbeit, sondern auch die landwirtschaft­lichen Löhne immer schlechter. Unter solchen Umständen nimmt aber die Unzufrieden­heit der Bauernschaft notwendigerweise zu und das Volk verlangt immer lauter die Bauernbefreiung. 242

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