Blazovich László - Géczi Lajos: A Telegdiek pere 1568-1572 - Dél-Alföldi évszázadok 6. (Szeged, 1995)

ZUSAMMENFASSUNG

Gerichtseid oder durch gerichtlichen Zweikampf von der Klage reinigen. Dabei war der Gerichtseid häufiger als der Zweikampf. Das Beweisurteil (iudicium) war das wichtigste Urteil, das im Laufe des Prozesses gefallt wurde. Wurde ihm entsprechend der Beweis durch Eid oder Zweikampf geführt und davon durch den Gerichtsboten Bericht erstattet, so fällte der Richter das Endurteil, das Verurteilung oder Freispruch sein konnte. Hatten sich beide Parteien ausschliesslich auf Urkunden berufen, so war ein Beweisurteil überflüssig und der Richter fällte sogleich das Endurteil (sententia). Mit der Entwicklung der Schriftlichkeit wurde das Urteil nach seinem mündlichen Erlass niedergeschrieben; so ordnete König Béla III. es im Jahre 1181 an. Die Vollstreckung des im Urteil Zuerkannten Rechtes war nur in Strafprozessen und bei Klagen um Schuld Teil des Prozessrechtes. In anderen Fällen bestand die Verwirklichung des Urteils in einer Registrierung, verbunden mit einer Klassenbesitzzurückweisung, die mit dem Prozessrecht nicht mehr in engem Zusammenhang standen. Die Organisationsformen der Rechtssprechung im mittelalterlichen Ungarn kamen durch das immer stärker werdende Ansehen des vom Landesrichter geführten königlichen Anwesenheitsgerichtes, das heisst durch das Erscheinen der kurialischen Rechtssprechung und der inquisitorischen Prozessform zustande. Diese Organisatiosformen blieben die Grundlagen des in den späteren Jahrhunderten funktionierenden Gerichtsganges. Die Änderungen modifizierten an der im 14. Jahrhundert entstandenen Grundlage viel. So entwickelte sich auch das Prozessrecht weiter. Dies brachte die weitere Aufgliederung des Prozesses mit sich. Im Laufe des Vorgehens verbreitete sich auch die Schriftlichkeit immer weiter. Um die Wende zum 15. Jahrhundert herum hat sich die endgültige Form der Urteilsbriefe der Grossrichter herausgebildet. Was die Schriftlichkeit des Prozesses angeht, ist auch in Ungarn der kanonische Prozess, wie er seitens der „Heiligen Stühle" gehandhabt wurde, vorangegangen. Später im 15. und 16. Jahrhundert ist die Schriftlichkeit des kanonischen Prozesses jedoch eigene Wege gegangen. Trotz der allmählichen Verbreitung der Schiftlichkeit im ungarischen Prozessrecht und der Aufgliederung des Prozessverlaufs in immer kleinere Schritte ist noch nicht klar erkennbar, wann sich der schriftliche Prozess eingebürgert hat; hier hat die künftige Forschung noch Fragen zu beantworten. Der Stamm Csanád ist ein angesehener Stamm in Ungarn, seit Urzeiten heimisch in den Komitaten Arad und Csanád. Begründet wurde der Stamm von dem gleichnamigen Feldherrn, der als Besieger von Ajtony in die Geschichte eingegangen ist und ein Verwandter von König Stephan I. dem Heiligen war. Nach seinem Sieg wurde Csanád der erste Gespan des

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