Bizalmas Értesítések 1921. április
1921-04-28 [1443]
§. K a p o s v á r , ápr. 27, A dcmarkáci ós vonalról érkező hirek szerint a szerbek mind jobban kezdenek télire berendezkedni . Az egész vonalén megkezdték az u. n. őrbarakkok őpitesét, ahol a szerb pénzügyőrök és csendőrök nyernek elhelyezést a tél folyamán. /MTI./ W i e n , 27. April./Pn va tmeldung aes UTKB/ Die Wiener *12 gerne ine Zeitung repeoduzieri einen Auszug aus der &eáe des Finanz-.' minieters Hegedűs und schreibt: Hierzu muss"vor Allem bemerkt weraen, dass es weder von den &ntSchlüssen der ungarischen Es gierung ,noch i hrer allfaelligen Vereinbarung mit der B otenbamk allein abtiaengt» welchen Teil Oer Passiven sie übernimmt* Keinesfalls darf sie sich der im Artikel 206 des ost errei chi scnen Friedensverirages una analog auchjn aen entspre chenien Bestimmungen aes Friedensver* träges von Trianon festgese taten Haftungen für die Valuta una Boten* sohuld er Qsterrei cniseh* Ungaritsbhon Bank entsi ehen. Durch die vom ungarischen Fmanzminister vorgeschlagene Meuregelung aes Gelawesen s im Wege des s taat Ii ehen é o tenemissi omns ti tuis tritt also gewiss nicht irgenaeme Sntlas tun g aer ungarischen Volkswirtschaft uon den drückenden Verpflichtungen der Friedensvertraege ein* Auch sonst ist durchaus nicht einzusahen, wieso die formelle Trennung der Bankgemeinsohaft zur Verbesserung d*s inneren Wortes des ungarischen Ueldes beitragen könne. Auf die Dauer kann der ausl aendisene Wechselkurs nur aas Spiegelbila aar inneren Verhaeltnisse,der Hanaelsiund Zahlungsbilanz sein. Darüber können blosse Worte niemals hinweg taeus ehen * Man mag über den Wert des Giros der Vsterrsi cht sch*> Ungarischen &ank aenken wie man will* gewise ist,dass die ausmrückli che Be sei chnung £ -?. . ,.- der timlaufenden Nooen als Staut snoten , auf deren Wert höchstens von nach teiligem Kinfluss sein tönet e. Nur ein einige s kann den Argumenten des ungarischen Finanzminfisters zugebilligt werden,das naemlich dunrdh die Ausgabe der neuen ©eidzeichen den von Tag zu Tag mit der Kurssteigerung der ungarischen Krone sich mehr-enden Fael schungen des ungarischen Nobenstempels ein Ende gemacht werden wird . Für diesen Vorteil,der übrigens auch durch einen Austausch der Banknoten" ohne Er-ich tung einer staatlichen Notenbark möglich gewesen waere, opfert der Finanzmirister den sehr ensehnliohen Betrag von 7 Millionen Schweizer Franken,der auch bei dem derzeitigen Stande d er ungari sehen Valuta über eine viertel Milliarde ausmacht j* : Es ist uns nicht bekannt, ob dieser Betrag schon bezahlt ist. Wenn nicht, wird die Verschaffung von sieben Millionen Schweizer Franken jedenfalls einen ganz wesentlichen Druck auf den •Kurs der"Budapester Krone ausüben müssen. Mit aller Entschiedenheit muss der Behauptung des 8erm von Hegedős - '.._' " widersprochen werden ,dasr in Österreich der Herd einer Agitation besteht, die darauf ausgeht, den ungari sehr n Kredit zu untergraben und die Kurssteigerung der ungari ?ehen Krone, zu verhindern. Im ©egenteil, Österreich hat das grösste Interesse daran,dass Ungarn als einer der staerksten Abnehmer des Österreichischen Exporthandels über eine kaufkraeftige und gesunde Valuta verfügt P Wogegen wir uns aber mit Recht zur Wehr setzen, ist zweierleiS 1"./ Dass die natürliche oder künstliche Kursbesserung der ungarischen Waehrung nicht zu politischen Agitationen in Bezug auf Westungam benützt werde und 2./ dass die ungarische Waehrung nicht duroh fi nanzteohni sehe Kun st stüicke erfolge , welche unrechtmaessigerweise auf unsere Kosten gehen .Die ungarische Finanz Verwaltung ist nicht berechtigt , ihren Staat sschulden et at dadurch zu entlasten,dass sie mit einer künstlichen Auslegung des Friedensvertrages versucht, die in den Besitz von Öster . eiche<n befin d Ii ehen ungarischen Stae.tsschutdentitres nicht zu honorieren und sie darf auch nicht durch Sonder übereinkommen mit der österreichisch- Ungar! sehen Bank eine staerkere Belastung Österreichs herbeizuführen trachten, bevor noch festgestellt ist, nach welchem Sohlüseel die Verpflichtungen zu verteilen sind,die . nach den Friedensvertraogen von St. ©ercnain und Trianon Österreich und Ungarn gemeinsam treffen» Solange die Sntentemaechte auf dem allerdings durchaus ungrechten und unhaltbaren Standpunkt stehen, wie er im^Artika. 206 \_des Friedensvertrages zum Ausdruck gebracht int, dass die Österreichisch-Ungarische Bank nicht ein privates Unternehmen , sondern sozusagen eine österreichisch-ungarische Staatsbatik ist und dem Zugfolge einerseits die Aktiven der Bank fite alle möglichen Ansprüche der Sukzessionsctaaten heranziehen ,'and exe r seit a aber Österreich für die vielf&eltxgen Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Notenbesitzern und Valutaglaeubigem haftbar- erklaeren, kann unseres Erachtens die Bank bezüglich ihres ungarischen ©esohaeftes keine bindenden Vereinbarungen mit der ungarischen Regierung treffen. Es geht nicht an, dass das ungarische Staatsnotenemissionsinstitut widerrechtlich einen Teil der Übernahmeder in der Liquidationsmasse befindlichen ifcx Lombarden auf ungarische Kriegsanleihen ausschlie sst ,ohne dass festgestellt vird.we? den*"dadurch enötehenden Ausfall zu tragen hat und es kann,um einen an und für sich allerdxngs vielleicht nebensaechlicheren Punkt herauszugreifen,doch nicht einfach zur Kenntnis genommen werden, dass Ungarn für die Miete der Bankgebaeude weiche die Bank selbst mit 40© Millionen bewertet,- der ungarische