Evangélikus algimnázium, Besztercebánya, 1886

‘28 Zur Nachricht. 1. Das Schuljahr 1887/88 beginnt am 1. Sept. 1. J., bis 3-ten dauert die Inscription, am 4-ten wird das Schuljahr feierlich eröffnet werden, und der regelmässige Unterricht nimmt seinen Anfang. 2. Die später Angekommenen werden nur in jenem Falle aufgenommen, wenn sie hinlängliche Entschuldigungsgründe ihrer Verspätung beigebracht haben werden. 3. Das Schulgeld sammt Nebengebühren beträgt bei An­kömmlingen 12 fl. 88 kr., bei gewesenen Schülern unserer An­stalt 10 fl. 83 kr. — Für’s Zeichnen wird eine besondere Jahrestaxe von 2 fl. entrichtet. — Diese Gebühren können auch halbjährig, jedoch stets in vorhinein, gezahlt werden. 4. Die Alumnisten haben ebenfalls zu Anfang eines jeden Semesters die Hälfte der Alumnealtaxe beim Ephorus zu ent­richten. Die ganzjährige Alumnealgebühr beträgt für das Mittagsmahl 20 fl., für das Mittagsmahl sammt dem Abendessen 40 fl. Zweimal wöchentlich wird den Zöglingen Mehlspeise verabreicht. 5. Für die Unterkunft der fremden Schüler sorgt auch die Direction. Aermere Eltern wollen hiemit aufmersksam ge­macht sein, dass die Direction es für ihre Pflicht erachtet, mög­lichst billige Quartiere zu besorgen. 6. Arme, jedoch fleissige und wohlgesittete Schüler können um Erlass des Didactrums, der Alumneal- und sonstiger Ge­bühren das löbl. Presbyterium der neusohler ev. Gemeinde bittlich angehen. Die diesbezüglichen Gesuche der Ankömm­linge können jedoch erst im 2-ten Semester berücksichtigt werden, wenn die Bittsteller bereits thatsächliche Beweise ihres Fleisses und wohlgesitteten Lebenswandels an unserer Anstalt geliefert haben werden. Die für das Abendessen entfallende Gebühr kann Niemanden erlassen werden. 7. Um schliesslich die Eltern über die Aufnahme in das Gymnasium und über das Aufsteigen in eine höhere Klasse zu orientiren, halten wir es für nothwendig, die hierauf bezüg­lichen Punkte des neuen Mittelschulgesetzes (1883.: XXX.) mit- zutheilen.

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