Evangélikus 5 osztályú gimnázium, Besztercebánya, 1880

33 povahy vziať len v druhom polletí, ked totižto prosebníci pilnosť a mravnosť svoju už na našom ústave skutkom dokázali holi. Od poplatku za večeru nemôže sa nikto oslobodiť. 1. Das Schuljahr 1881/82 beginnt am 4. Sept. 1. J., bis zum 3. dauert die Inscription, am 4-ten wird das Schuljahr feierlich eröffnet werden, und der regelmässige Unterricht nimmt seinen Anfang. 2. Die später Angekommenen werden nur in jenem Falle aufgenommen, wenn sie hinlängliche Entschuldigungsgründe ihrer Verspätung beigebracht haben werden. 3. Das Schulgeld sammt Nebengebühren beträgt bei Ankömmlingen 12 fl. 88 kr., bei gewesenen Schülern unserer Anstalt 10 fl. 83 kr. — Fürs Zeichnen wird eine besondere Jahrestaxe von 2 fl. entrichtet. — Diese Ge­bühren können auch halbjährig, jedoch stets in vorhinein, gezahlt werden. 4. Die Alumnisten haben ebenfalls zu Anfang eines jeden Semesters die Hälfte der Alumnealtaxe beim Ephorus zu entrichten. Die ganzjährige Alumnealgebühr beträgt für das Mittagsmahl 20 fl., für das Mittagsmahl sammt dem Abendessen 40 fl. Zweimal wöchentlich wird den Zöglingen Mehlspeise verabreicht. 5 Für die Unterkunft der fremden Schüler sorgt auch die Direction. Aermere Eltern wollen hiemit aufmerksam gemacht sein, dass die Direction es für ihre Pflicht erachtet, möglichst billige Quartiere zu besorgen. 6. Anne, jedoch fleissige un i wohlgesittete Schüler können um Erlass des Didactrums, der Alutuneal- und sonstiger Gebühren das löbl. Presby­terium der neusohler ev. Gemeinde bittlich angehen. Die diesbezüglichen Gesuche der Ankömmlinge können jedoch erst im 2-ten Semester berück­sichtigt werden, wenn die Bittsteller bereits thatsächliche Beweise ihres Fleisses und wohlgesitteten Lebenswandels an unserer Anstalt geliefert ha­ben werden. Die für das Abendessen entfallende Gebühr kann Niemanden erlassen werden. Zur Nachricht

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