Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1864
55 Kreisamtes und jetzigen Magistrates. Freilich wenn man berücksichtigt, daß von 162 in zehn Jahren begangenen Verbrechen die Thäter bekannt und bestraft worden sind, daß aber in 153 Fällen die Thäter unbekannt waren und sicher viele Viehdiebstähle gar nicht angezeigt worden sind, weil die Beschädigten im Voraus entweder von der Nutzlosigkeit oder Gefährlichkeit einer gerichtlichen Anzeige überzeugt waren; so wird man zugeben müssen, daß ein sicherer Schluß , schwer zu ziehen ist. Ich glaube jedoch die Annahme machen zn können, daß bei den Verbrechen und Vergehen, die unentdeckten Thätern zur Last fallen, dasselbe Verhältniß sich finde, wie bei den bestraften, wenigstens ist sicher, daß diese An- nähme nicht zu Gunsten der Sachsen gemacht ist. Es find aber in den 9 Jahren 1855 bis 1864 162 Vergehen und Verbrechen an Gauangehörigen bestraft worden und zwar: Diebstähle . 90 Verleumdung. . 2 Lebensgefährliche Verletzung . 19 Kindesmord . . . 2 Oeffentliche Gewalt . 17 Todtschlag . 2 Betrug .... . 10 Mordversuch . . 1 Meineid . 2 Schänduug . 1 Notzucht . 2 Unzucht wider die Natur . 1 Veruntreuung . 2 Hazardspiel . 1 Brandlegung . . 2 Majestätsbeleidigung , . 1 Dem Geschlechle nach befanden sich unter den Bestraften 138 Männer und 78 Weiber, der Nation, ziemlich gleich bedeutend mit Religion, nach Sachsen, Walachen, Zigeuner, Juden, Polen, 78 66 13 4 J. Im Durchschnitt entfallen also von 162 jährlich bestrafter Verbrechen auf die Sachsen 8.5 oder 1 Verbrecher unter 2214, auf die Walachen 7.4 oder ein Verbrecher auf 350, auf die Zigeuner 1.4 oder ein Verbrecher auf 1313 Seelen. Schwerwiegend tritt in diesen Zahlen der Unterschied hervor, welcher durch höhere Bildung und größeren Wohlstand in der Moralität hervorgerufen wird. Denn Religionsunterschiede wirken hier schwerlich ein, da die Sachsen meist freier denken, die Walachen dagegen überängstlich sind in Erfüllung dessen, was sie als ihre religöse Pflicht ansehen. Pflicht der Menschlichkeit wäre es daher von ihren geistlichen Behörden, sie wenigstens zum Schulbesuche, wenn auch der sächsischen Schule-»- die keine andere Propaganda als für die Bildung machen, — anzuhalten, so lange und wo noch keine nationalen und kirchlichen für sie möglich sind.