Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863

3 Obgleich nun die Zunftregulation von 1376 zunächst hier übergangen werden könnte, da sie nur für die Städte: Hermannstadt, Schäßburg, Mühlbach und Broos Gültigkeit hatte, so dürfte es doch nicht überflüßig sein, sie etwas näher ins Auge zu fassen, da sie in Verbindung mit den unten anzuführenden gleichzeitigen bistritzer Urkunden nicht nur selbst an klarem Verständniß gewinnen, sondern auch jene beiden Urkunden selbst verständlicher machen wird. Cs ist jedenfalls eine auffallende Erscheinung', daß König Ludwig I., dieser warme Freund der Sachsen und große Förderer ihrer Freiheit, zufolge der Urkunde von 1376 nicht nur kurz vor diesem Jahre die Zünfte zuerst aushob und sprengte, sondern auch bei ihrer Wiederherstellung durch zwei von ihm ernannte Commiffäre, den Bischof Göbel, und den Burgvogt Johann v. Scharfen eck, bei der Gesetzgebung der Nationsuniversität über Zunft- und Ge werbewesen intervenirte. Dieser letztere Umstand ist um so auffal. lender, als die zahlreichen spätem Zuuftartikel und Constitutionen, infoferne sie sich nicht auf den Handel im ganzen Lande oder auf Zunftstreitigkeiten beziehen, entweder von den Zünften selbst, oder den städtischen Rätheu oder der Nationsuniversität, nie aber vom Könige erlassen oder bestättiget sind. Es liegt also die Frage nahe, wie kam es, daß der König so eigenmächtig in die legislatorische Kompetenz der Hermäunstädter Colonie eingriff? Wenn wir jene Urkunde näher ins Auge fassen, und die gleichzeitigen Nachrichten über Zunft- und Gewerbewesen aus Bistritz damit vergleichen, so drängt sich uns unwillkührlich die Ansicht auf, daß vom Beginne gewerblicher Thätigkeit in Mit­ten der Sachsen bis auf jene Zunftregelung eine strenge Scheidung der verschiedenen Gewerbsthätigkeiten in scharf geschiedenen Zünften und eine feste Organisation der Zünfte auf Grund geschriebener Gesetze, überhaupt ein Zunftzwang, nicht bestanden habe. So lange nun Acker- und Weinbau die weitaus vorwiegende Beschäftigung der Sachsen bildete, war dergleichen auch nicht nothwendig; erst als der Zudrang zu gewerblicher Beschäftigung, zumal in den Städten, größer wurde, brachte es der sofort sich einstellende Cor- porationsgeist mit sich, daß man die unbequeme Konkurrenz durch allerlei Schwierigkeiten abzuhalten suchte. Man beschränkte die Zahl 1*

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