Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863

und enthalten 27 Punkte, von denen jedoch NM 21 ursprüngliche, sechs aber im Laufe der Zeit hinzugckommen sind, und zwar der letzte ausdrücklich im Jahre 1534 *). Diese Artikel enthalten fol­gende Bestimmungen: 1. Wer Meister werden will, muß zum Meisterstücke folgendes machen: Einen Frauenpelz, ein „Fürstück" für eine Frau oder Jungfrau; einen Leibpelz für einen Mann. Wer ihm dabei hilft zahlt einen Gulden Strafe. 2. Ferner muß er von der Zunft, wo er gelernt, einen Lehr­brief und 3. Von dem Rathe seiner Vaterstadt einen Geburtsbrief bei- bringen. 4. Wer vor dem Meisterstücke heirathet, zahlt zur Strafe in die Zunftlade einen Zentner Wachs. 5. Bei Leichenbegängnissen tragen abwechselnd den Sarg die acht jüngsten Meister; wer das versäumt, zahlt ein Pfund Wachs **). 6. Die Kerzen auf dem Altäre „unserer lieben Frau" in der Nösner Hauptkirche sollen jeden Sonnabend zur Vesper und jeden Sonntag in der Früh- und Hochmesse und zur Vesper; an den Feiertagen jedoch, an denen mit der großen Glocke geläutet wird, zu allen Aemtern angezündet werden. Dabei hilft der jüngste Meister, oder zahlt, wenn ers unterläßt, ein Pfund Wachs. 7. Welcher Meister zum Lcichcnbegängniß zu spät erscheint, büßt ein Pfund Wachs. Die Leiche wird begleitet bis zur Kirche, daselbst zu Opfer gegangen und wieder bis zum Trauerhause gefolgt. 8. Zünftige Meister dürfen weder mit nichtzünftigen Meistern noch mit Gesellen gemeinschaftlich das Handwerk treiben, bei Strafe von einem Zentner Wachs. *) Wir lassen diese Artikel vollständig im Anhang unter Nr. 2 folgen. **) So verstehe ich die Stelle: Dy leychen sol her tragyn: basz off den achten: czw vor ausz dy vir Jünksten. Ganz gleich heißt eS in den Zunftartikeln der Schähburger Kürschner von 1484: Her sal dy leychen tragen pyss auff den echten vnd fiirawsz die vier jüngst mester vnd von welchem das versaumpt wirdt, der verpust 4 pfundt wags. Man braucht nur an den Schäßburger und Bistriher Dialekt zu denken um sofort die Lesearten: achten und echten zu begreifen.

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