Varga László - Lugosi András (szerk.): URBS. Magyar Várostörténeti Évkönyv XIV. - URBS 14. (Budapest, 2020)

Recenziók

Resümee 321 bzw. jene Aspekte zu beleuchten, die eine Einigung der Parteien unmöglich machten. Kann die Delta-Affäre als ein, die Existenzgrundlage einer Gesellschaft tatsächlich zu beeinflussen vermögendes, grundlegendes Problem ausgelegt werden, oder verlieh sie lediglich der Rivalität zwischen der ungarischen und der kroatischen Regierung einen neuen Ausdruck? Éva Judit Bodovics Wem gehört der (öffentliche) Raum? Wie das Flussbett ah öffentlicher Raum gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Miskolc genutzt wurde Die Arbeit möchte anhand des Beispiels von Miskolc die Nutzung von urbanen Fluss-/ Bachbetten, einer Sonderform des öffentlichen Raumes zeigen. Die zwei Bäche, die durch die Stadt Miskolc fließen, die Szinva und die Pece prägten das Leben der Ein­wohner. Die beiden Bäche unterschieden sich grundsätzlich darin, dass die Szinva stän­dig von einer Quelle genährt wurde, der Pece-Bach hingegen nur periodisch Wasser führte. Sowohl im Hinblick auf die Nutzung des wasserführenden Flussbettes als auch auf die des trockenen können die Akten der städtischen Behörden interessante Details liefern. Die Nutzung der Flussbetten warf im Untersuchungszeitraum zahlreiche Fragen auf, und nicht nur, weil sich mangels Wasserleitungen und Abwasserkanalisation fast jeder Stadteinwohner einen der beiden Bäche zu Nutze machte, sondern auch deshalb, weil obwohl die Stadtverwaltung das Flussbett (nicht aber die Ufer) als öffentlichen Raum ansah, dies jedoch offiziell in keinem städtischen Regelwerk festhielt. Dass die Frage der Nutzung des Flussbettes sowie die damit verbundenen Rechte und Verpflich­tungen auf keine Weise geklärt wurden, führte zu zahlreichen Konflikten zwischen den Bewohnern und der Stadtverwaltung sowie unter den Wassemutzem selbst. Die Untersuchung möchte zeigen, wie eine rechtlich so schwer greifbare Form des öffentlichen Raumes wie das Flussbett, das zwar im gemeinsamen Besitz einer Ge­meinschaft steht, durch diese aber nicht betreten werden kann (außer es führt kein Was­ser), von den Bewohnern bzw. von der Stadtverwaltung wahrgenommen wird. Aus den vorgestellten Beispielen geht hervor, dass ein Flussbett aus der Sicht der Einwohner (im juristischen Sinne) entweder ohne Belang ist, da für sie das Wasser und der Zugang zum Wasser wesentlich sind, oder aber - vor allem wenn es trocken ist - als „Nie­mandsland“ gilt, das jeder beliebig und frei nutzen darf. Die Stadtverwaltung sah hin­gegen im Flussbett ein Gebiet, das sie zwar ähnlich wie die öffentlichen Plätze, Straßen und Parks zur gemeinschaftlichen Nutzung ffeigab, sich aber gleichzeitig das Recht zur Bestimmung der Nutzungsregeln und zur Kontrolle vorbehielt. Die Stadtverwaltung trat besonders nach dem Hochwasser vom August 1878 verstärkt als Ordnungshüterin

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