Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 1. (Budapest, 2006)
Resümee
Auch unter den Dörfern gab es privilegierte Siedlungen, die in den Quellen libera possessio oder libera villa genannt werden. Daher kann für sie die Bezeichnung „freies oder privilegiertes Dorf benutzt werden. Abschließend kann es festgestellt werden, dass in der Stadtgeschichte der Zeit des Fürstentums von Siebenbürgen die Fragen vorerst zahlreicher sind als die Antworten. Die Erschließung neuen, umfangreichen Qucllcnmatcrials wäre auch für die Klärung typologischer Grundbegriffe notwendig, zu der von der Autorin erste Vorschläge gemacht wurden. ISTVÁN KENYERES Der Weg von Ofen und Pest zu den Privilegien von 1703 Am 23. Oktober 2003 feierte die Hauptstadt Budapest ein bedeutendes Jubiläum: an diesem Tag vor 300 Jahren hatte der Kaiser und ungarischer König Leopold I. ( 1657-1705) die Privilegien, die die Rechte von Ofen und Pest als königliche Freistädtc erneut bestätigten, unterschrieben. Bis zum Erlass des Diploma Leopoldinum von 1703 hatten die Partnerstädte aber mehr als anderthalb Jahrzehnte lange Kämpfe zu bestehen. Ofen und Pest, die Städte, die zu den vornehmsten des mittelalterlichen Ungarns, zu den königlichen Freistädten und darüber hinaus zu den - eine begrenzte Elite darstellenden Tavernikalstädten (civitates tavernicalcs) gehörten, wurden nach der Rückeroberung von den Türken im Jahr 1686 als Neoaquistica genannte Gebiete nicht wieder automatisch in die ungarische Landesverwaltung eingefügt. Die beiden Städte wurden dem 1686 gegründeten Ofener Kammerinspektorat unterstellt, das zur Wiener Hofkammer gehörte und im Jahr 1690 zur Ofencr Kammeradministration umbenannt wurde. Die neu besiedelten Städte versuchten nahezu von Anfang an, ihre mittelalterliche privilegierte Stellung zurückzuerhalten. Nach den ersten erfolglosen Versuchen wollte Ofen seine Rechte mit Hilfe eines - im Jahre 1692 aufgetauchten, 1540 vom ungarischen König Johann I. Szapolya (1526-1540) ausgestellten, - mehrere Privilegien umfassenden Diploms zurückbekommen. Pest versuchte 1697 sein Ziel durch die Einreichung eines Rechtbuches zu erreichen, das auf der freien königlichen Rechtsstellung basierte. Beide Versuche scheiterten. Der primäre Grund dafür war, dass der Wiener Hof bereits am Anfang der Rückeroberungskriege gegen die Türken (1683/84) entschied, dass er bezüglich der neu eroberten Gebiete keine alte Privilegien anerkennen und sich für die Bestätigung aller Rechte einen „Waffenerlös" zahlen lassen wollte. In der Kriegssituation wurde kein Erlös bewilligt, erst nach dem Frieden von Karlóca (Karlowitz) (1699) bot sich eine reale Möglichkeit für die Städte, ihre Ziele zu erreichen. In der Zwischenzeit konnten die Städte bei der Ofener Kammeradministration, beziehungsweise beim König die Herausgabe und die Bestätigung einer Reihe kleinerer Privilegien (Mark-