Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

92 Bányavárosok die Wahlgemeinde profilierte, in beiden Städten standen reiche Bergbauunter­nehmer an der Spitze der Selbstverwaltung. Die Ähnlichkeit ist noch damit zu unterstreichen, dass beide Städte zum Städtebund der niederungarischen Bergstädte gehörten und dass es sowohl in Kremnitz als auch in Schemnitz staatliche Bergämter gab. Dasselbe gilt auch für Neusohl, obwohl es dort ge­wisse Unterschiede gegenüber Kremnitz gab: In Neusohl war mit dem Begriff „Wahlgemeinde“ sowohl der Stadtausschuss als auch die tatsächliche gewählte Gemeinde bezeichnet, deren Vorgesetzter als Vorredner und auch als Tribun ge­nannt war, während in Kremnitz der Tribun ein selbstständiges Amt bekleidete. Eine besondere Problematik bei den Städten ist die Tätigkeit des Adels im Rahmen der Selbstverwaltung. Hier müssen wir zwischen den adeligen Bür­gern, die schon als Adelige in die Städte eingezogen waren (in Oberungarn be­sonders nach der Schlacht bei Mohács und nach der Eroberung von Buda durch die Osmanen) und zwischen bürgerlichen Adeligen, d. h. nobilitierten Bürgern unterscheiden. Die Koexistenz der Städte und des Adels hat immer ihre Gren­zen gehabt, der rechtliche Status des Adels in den Städten war fraglich und entwickelte sich im Laufe der Zeit. Die Adeligen bemühten sich, in den Städten selbstständige unternehmerische Aktivitäten zu führen, suchten Möglichkeiten nach Verbindung mit der städtischen Elite oder bekleideten Staats- oder Selbst­verwaltungsämter in den Städten. Auf der anderen Seite hatte der Adel für die Bürger eine große Anziehungskraft, weil er einen gesellschaftlichen Aufstieg für sie bedeutete. In Ungarn bedeutete die Verleihung des Adelstands auch die Möglichkeit, zum Mitglied des adeligen Komitats zu werden, auch wenn nicht alle nobilitierten Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machten.34 Im Ge­genteil konnten sich die königlichen Freistädte im 16. Jahrhundert durchsetzen, gesetzlich festzulegen, dass die in ungarischen Städten wohnenden Adeligen Steuern zahlen müssen, später gelang es jedoch den Komitaten, sowohl die adeligen Bürger als auch die bürgerlichen Adeligen unter die Jurisdiktion des Komitats zu bringen. Die meisten nobilitierten Bürger unterordneten sich lieber den Städten als den Komitatsorganen. Viele Adelige, die in die Städte einge­zogen waren, lebten nicht passiv, sondern bemühten sich um den Erwerb der bürgerlichen Rechte und die Eingliederung unter vollberechtigte Bürger, wozu ihnen oft günstige Heiraten verhalfen. Wurde ein Bürger zum Adeligen, führte er in der Regel nicht gleich adelige Lebensweise, er fing nicht an, sein bis dahin geführtes Leben zu leugnen und seinen Beruf zu verlassen.35 In den Bergstädten war die Koexistenz des Adels und des Bürgertums spezifisch dadurch, dass sich 34 Duchoň 2008. 1. p.; H. Németh 2008. 13. p. 35 H. Németh 2005. 288., 289., 29l.p.

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