Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Recenziók

432 Resümee und für die Beschaffung von Gegenständen, die für den Bergbau unverzichtbar waren. Eine Änderung brachte erst das Stadtgesetz Sigismunds mit Datum vom 15. April 1405. Unter Berufung auf dieses Gesetz erhielten die Bergbaustädte vollständige Zollfreiheit in den königlichen Zollorten. Martin Štefánik Die Steuerpflichten einer Bergbaustadt. Körmöcbánya (Kremnica, Kremnitz) im Mittelalter Die Studie wirft einen Blick auf die mittelalterlichen Steuerpflichten der Stadt Kör­möcbánya, die an der Spitze von sechs bzw. - zusammen mit Bélabánya (Banská Belá, Düllen) - sieben niederungarischen Bergbaustädten stand. Im Vergleich zu den anderen Bergbaustädten sind wir in Bezug auf Körmöcbánya in der glücklichen Lage, dass die von der Stadtführung über die Einnahmen und Ausgaben geführten Aufstellungen in einem relativ unversehrten Zustand überliefert sind. Dem ist zu verdanken, dass die Typen und die Höhe der dem Staat gezahlten Steuern seit dem Jahre 1328, also ange­fangen von der Verleihung der Stadtprivilegien, bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, gut nachverfolgt werden können. Die Studie stellte die Entwicklung der von der Stadt an den Herrscher gezahlten Steuern ausführlich dar und gelangt zu der Feststellung, dass die Steuer, die im 14. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts von Körmöcbánya eingezahlt wurde, auf der Grundlage eines regelmäßig an den Fiskus gezahlten Beitrags erfolgte. Bis zum Jahre 1424 flössen die Steuern an die königliche Schatzkammer. Zu diesem Zeitpunkt schenkte König Sigismund - ähnlich, wie im Falle der übrigen niederunga­rischen Bergbaustädte - die Stadt Körmöcbánya seiner Frau Borbála Ciliéi. Von da an stellten die Städte das Eigentum der Königin dar, sodass sie auch die Steuern erhielt. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, mit der Zunahme der Kriegsgefahr, wuchs die Bedeutung außerordentlicher Steuern. Dies fiel mit dem Rückgang der Rentabilität des Bergbaus zusammen. Die Steuerzahlung wurde immer unsystematischer und undurch­schaubar. Der Bund der niederungarischen Bergbaustädte, der - mit Körmöcbánya an der Spitze — zum 15. Jahrhundert seine Interessen gegenüber dem Herrscher immer einheitlicher repräsentierte, ersuchte immer öfter um den Erlass der Steuerzahlung bzw. erklärte seine Zahlungsunfähigkeit. Währenddessen war die sich im Niedergang be­findliche königliche Macht nicht mehr in der Lage, die Steuern in der gewünschten Höhe einzutreiben, sodass der König gezwungen war, besondere Vereinbarungen mit den Städten über die Zahlung zumindest eines Teils der Steuern zu treffen. Die ein­bezahlte bzw. nicht einbezahlte Steuer spiegelt so in jeder Hinsicht den Verfall der Finanzsituation und der Machtposition des Landes am Anfang des 16. Jahrhunderts wider und bestätigt diese auch.

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