Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)
Pest-Buda von 1686 bis 1849
Die Verwaltung der beiden Städte lag in den Händen eines zwölfköpfigen Magistrats unter Vorsitz des Stadtrichters bzw. des Bürgermeisters. Die Bevölkerungszunahme und die weitverzweigte Wirtschaftstätigkeit der Bürger erforderten schon bald eine Erweiterung der städtischen Verwaltungsbehörden. Schon Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der äußere Rat geschaffen, der in Pest 24, in Buda 30 Mitglieder zählte und in weiterer Folge durch den „Hunderterrat“ oder die „Wahlbürgerschaft“ ergänzt wurde, dem ein Fürsprecher Vorstand, der die jeweiligen Wünsche und Anliegen der Bürgerschaft vermittelte. Ihrer ursprünglichen Aufgabe, die Tätigkeit des Magistrats laufend zu überwachen, konnten jedoch diese Gremien wegen ihres beschränkten Wirkungskreises nicht nachkommen, so daß sich ihre Tätigkeit praktisch im Vollzug der Magistratsverordnungen erschöpfte. Selbst auf ihre berechtigten Beschwerden ging der Stadtrat nur selten ein. Die Rolle der Wahlbürgerschaft beschränkte sich auf die Kontrolle der städtischen Finanzen und auf die Neubesetzung der Ämter. Das war aber mehr oder weniger eine Formsache, zumal die Stadträte auf Lebenszeit gewählt wurden, mithin alle zwei, drei Jahre nur die wenigen mittlerweile vakant gewordenen Stellen aus den Reihen der Wahlbürgerschaft wieder aufgefüllt wurden. Auch die Mitglieder der letztgenannten Körperschaft bekleideten ihr Amt lebenslänglich und nominierten selbst die Nachfolger der Verstorbenen. Diese Wahlordnung blieb bis 1848 in Kraft und sicherte rund anderthalb Jahrhunderte lang die Alleinherrschaft der Handwerker- und Kaufmannsschicht. Zur Verwaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt, zur Führung der Grundbücher, zur Verwaltung der Waisengelder wurden eigene Ämter eingerichtet. Doch mißbrauchten die im ständig wachsenden Beamtenapparat Beschäftigten ihre Machtbefugnisse häufig für eigene Zwecke oder für die Interessen ihrer Familienangehörigen oder Standesgenossen. Das gab der Unzufriedenheit unter der von der Verwaltung ausgeschlossenen Einwohnerschaft neue Nahrung. Diese Zustände während des 18. Jahrhunderts in Buda und Pest könnten den Eindruck erwecken, als hätte sich die Hauptstadt des Landes wie die Kleinstädte in der ungarischen Provinz langsam und in mittelalterlichem Tempo entwickelt. Doch reiften zu dieser Zeit inmitten des scheinbar ereignislosen, grauen Alltags Ereignisse von großer Tragweite heran, bereitete sich ein sehr bemerkenswerter Aufschwung vor, sonst hätte der Zustrom aus der Provinz und aus den Nachbarländern, statt immer größere Ausmaße anzunehmen, mit der Zeit offenbar nachgelassen oder wäre ganz versiegt. Im Vergleich zu den anderen ungarischen Städten nahm die Bevölkerung der Hauptstadt ungemein rasch zu und stieg innerhalb eines halben Jahrhunderts auf das Fünffache. Besonders auffallend war das Wachstum in Pest, das 1720 nach der Einwohnerzahl unter den Städten Ungarns noch an 18. bis 20. Stelle stand, sich aber bis 1787 mit 21 000 Seelen auf den fünften Platz emporgearbeitet hatte, während Buda mit seinen 24 000 Einwohnern damals die drittgrößte Stadt des Landes war. Dem Bevölkerungszuwachs entsprechend dehnte sich auch die bebaute Fläche der Städte aus. In Pest ging sie schon Mitte des 18. Jahrhunderts über die von den mittelalterlichen Mauern umgebene innere Stadt hinaus. Wo es kurz zuvor noch landwirtschaftlich genutzte freie Felder und Gemüsegärten gegeben hatte, wuchsen die Häuser der Vorstädte aus dem Boden. Die schon im Mittelalter vorhandenen Vorstädte von Buda sprengten im Laufe des 18. Jahrhunderts sowohl nach Einwohner- als auch nach Häuserzahl ihre früheren 29