Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Die mittelalterlichen Schwesternstädte

nur die Liebfrauen-Pfarrkirche der Dominikaner, die nach mehrmaligem Umbau bis heute erhalten ist (Innenstädtische Pfarrkirche), fand in ihrer ursprünglichen Form innerhalb dieses römischen Festungsbezirkes Platz. Der Bau der Klöster und die damit verbundene Umgrenzung des Stadtgebietes fallen bereits in die Zeit nach der Verleihung des Stadt­rechtes an das von Deutschen besiedelte Pest. Der dritte Siedlungskern entstand um die Anlegestelle am rechten Ufer in der Gegend der heutigen Margaretenbrücke, nahe zu den Thermalquellen südlich von Óbuda. Hier wird Mitte des 12. Jahrhunderts die vermutlich vom Stammesfürsten Géza I. (1074—1077) gegründete Ortschaft Gézavásár erwähnt, deren Gebiet zunächst Buda zugerechnet und nach Entstehung des neuen Buda Felhévíz genannt wurde. Der Ort hatte eine ungarische Bevölkerung und beherbergte einen königlichen Herrensitz sowie eine Dreifaltigkeits­kirche, die später zum Mittelpunkt einer kirchlichen Körperschaft wurde. Diese Körperschaft (Kreuzkonvent, später Kollegialkapitel) erwarb die Grundherrschaft über Felhévíz. Die gegenüberliegende Anlegestelle der Fähre war das Dorf Jenő am linken Ufer, das aber im Gegensatz zu Felhévíz keine städtische Entwicklung nahm. Von Jenő erhielt die Fähre ihren Namen. Der Mongoleneinfall des Jahres 1241 hatte sowohl Pest als auch Óbuda verwüstet, woraus sich die Notwendigkeit einer Neuordnung ergab. Zunächst trug sich der König mit dem Gedanken eines vollständigen Wiederaufbaus der zerstörten Stadt Pest. Deshalb erteilte er 1244 den Bewohnern einen mit seinem Goldsiegel versehenen Freibrief (die sog. Pester Goldene Bulle, Dokument I), aus dessen Inhalt sich das ungefähr ein Jahrzehnt zuvor gewährte, in den Kriegswirren verlorengegangene Privileg rekonstruieren läßt. Der Frei­brief gleicht in vielem den in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts in anderen ungarischen Städten erteilten Privilegien, vornehmlich auch dem der Stadt Székesfehérvár. Seine Gültig­keit erstreckte sich teilweise auch auf „Klein-Pest“ am rechten Donauufer. Die beiden in wirtschaftlicher Sicht wichtigsten Vergünstigungen waren das im Freibrief ziemlich pri­mitiv umschriebene, im damaligen Ungarn indessen zu den seltenen Ausnahmen zählende Stapelrecht (das fremde Kaufleute verpflichtete, ihre Waren im Stadtgebiet zum Verkauf anzubieten, die sie nur bei mangelnder lokaler Nachfrage weitertransportieren durften) sowie die Zollfreiheit innerhalb der Landesgrenzen, während das wesentlichste politische Privileg in der freien Wahl des Gemeindevorstandes und des Pfarrers bestand. Mit der Entwicklung des Wirtschaftslebens und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung wuchs das Bedürfnis nach Märkten, wo die Bauern für ihre landwirtschaftlichen Produkte Gewerbeartikel, die Handwerker für ihre Erzeugnisse Lebensmittel und die Feudalherren für ihr Geld Luxuswaren kaufen konnten. Die städtischen Freibriefe verbürgten den Frei­handel innerhalb des Feudalsystems und boten damit der von den Großgrundbesitzern unabhängigen, dem König unmittelbar untergebenen städtischen Bürgerschaft die Voraus­setzungen einer mehr oder weniger imgestörten Entwicklung. Immer mehr Kaufleute und Handwerker ließen sich deshalb in den Städten nieder. Auch die Pester Goldene Bulle von 1244 gewährleistete die Freiheit des Handels, und das Stapelrecht zwang die fremden Kaufherren, ihre Waren den Pester Bürgern zum Verkauf feilzubieten. Die politischen Rechte entzogen die Bürger der Obrigkeit der Feudalherren. Nur sehr kurze Zeit konnte sich Pest seiner vom Landesherrn neu bekräftigten Privilegien erfreuen. Auf die Schreckensnachricht von einem erneuten Mongoleneinfall hin wurde auf 13

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