Budapest und Wien. Technischer Fortschritt und urbaner Aufschwung im 19. Jahrhundert - Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs 9. - Beiträge zur Stadtgeschichte 7. (Budapest - Wien, 2003)
Violetta Hidvégi: Die Baubehörden der vereinigten Hauptstadt
33 Violetta Hídvégi Die Baubehörden der vereinigten Hauptstadt Den politischen und stadtstrukturellen Bedürfnissen entsprechend, wurden die drei selbstständigen Städte 1873 unter dem Namen Budapest zur Hauptstadt vereinigt. Der mit dem Gesetz Nr. X. von 1870 ins Leben gerufene Hauptstädtische Rat für öffentliche Arbeiten (FKT) bereitete die Stadtvereinigung vor. Dieser Rat bestand aus einem Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden und aus 18 ordentlichen Mitgliedern. Von den ordentlichen Mitgliedern stellte Pest sechs und Ofen drei, während neun Mitglieder von der Regierung ernannt wurden. Zu den Aufgaben gehörten die Vorbereitung und die Koordination, der die ganze Hauptstadt oder einige Stadteile betreffenden Regulierungsarbeiten; des weiteren die Anordnung der Ingenieuraufnahmen, die Ausarbeitung der Wettbewerbsprogramme und die Aufsicht über die öffentlichen Bauarbeiten. In den Streitfragen der privaten Bauten erfüllte er die Rolle der zweitinstanzlichen Behörde. Mit der Baukommission Pests abgestimmt, arbeitete der Rat bereits 1870 eine einstweilige Bauordnung aus. Vor 1870 verfügte nur Pest über eine solche Vorschrift, deshalb wurden später auch für Ofen und Óbuda die Pest betreffenden Regelungen maßgebend. Die in der Ordnung festgelegten Baukonstruktions- und Technologievorschriften dienten in erster Linie Sicherheitszwecken. Der FKT teilte die Hauptstadt in Bauzonen auf, die sich hinsichtlich der Verbauungsdichte und der Bauart unterschieden. Die Bebauung mit inneren geschlossenen Reihen und mit Gartenstadtcharakter bzw. die Industriegebiete wurden getrennt behandelt. Die in 72 Paragraphen festgelegte Ordnung, die später auf 202 Punkte ausgeweitet wurde, fasste Verpflichtungen der Bauherren und des Erbauers gleichfalls zusammen. Die Definitionen der die Sicherheit betreffenden Vorschriften sowie der Baukonstruktions- und Materialnormen machten den größten Teil der neu eingeschobenen Punkte aus, Diese einstweilige Regelung wurde 1894 von der ersten endgültigen Bauordnung für die öffentlichen und privaten Bauarbeiten der Hauptstadt abgelöst. Mit der Vereinigung der drei Städte übernahm das Hauptstädtische Bauamt, das zum Munizipalrat der Hauptstadt gehörte, die Aufsicht über die privaten und öffentlichen Bauarbeiten. Die Bau- und Baupolizeiliche Abteilung des Bauamtes begutachtete die Eingaben in erster Instanz. Außerdem führte sie die Lokalaugenscheine durch. Man ließ der Unfall- und Feuersicherheit große Sorgfalt angedeihen. Entsprechende technologische Normen wurden vorgeschrieben, wodurch man die Kosten der Bauherren vergrößerte, die sich aber den Anforderungen der Zeit anpassten. Die gesundheitlichen und