A Levéltári Szekció tanácskozása az MKE XIII. vándorgyűlésén, Kaposvár. 1981 - Magyar Könyvtárosok Egyesülete Levéltári Szekció füzetei 1. (Budapest, 1983)
Német összefoglaló
suchen, kodierbar machen, und alldies setzt eine organisatorische Konzentration der wissenschaftlichen Forschungsarbeit voraus. Nach den Korreferaten folgten die weitere Ergänzung der Bemerkungen und die Diskussion. Die meisten sprachen von der Fragen der Nachlassinventare (Zsolt Trócsányi, Gabriella Somkuti, Gyula Benda, Klára Dóka), ein Teilnehmer (Klára Dóka) machte Bemerkungen über die Herausgabe der Zehentlisten, ein ander Teilnehmer über die Publikation von bisher nicht erwähnten Quelleneinheiten (Schriften der Landesversammlung des Reformzeitalters: Gyula Erdmann). Von der Dringlichkeit der modernen Datenbearbeitung sprachen T. Klára Mérei, Klára Dóka, und von Károly Vörös wurde eine bis zu einem gewissen Ausmass ähnliche Sammlungsarbeit für das ganze Land vorgeschlagen. Zum Hauptreferat fügte nur der Akademiker Győző Ember Bemerkungen hinzu; er war mit den Verurteilenden Worten Kálmán Bendas nicht ganz einverstanden. Ausserdem sonderte er die Fragen „Was wir mitteilen sollen?" und „Wie wir mitteilen sollen?" voneinander ab, weil sie separiert beantwortet sein müssen. Kálmán Benda war mit dem letzterem einverstanden (auf das „Wie" kann auch die Archivsektion eine Antwort geben), aber er antwortete Győző Ember ironisch, der als Entschuldigung die nicht realisierten akademischen Pläne erwähnt hatte. Ágnes Ságvári schlug in ihrem kurzen Schlusswort die Grüdung von Komitee zur Regelung der Quellenherausgabe unter der Schirmherrschaft der Archivsektion vor. Eine grössere, aus 20 Köpfen bestehende Komitee soll die allgemeinen Grundprinzipien ausarbeiten, und abgesonderte, kleinere Gruppen sind zu organisieren zur Vereinheitlichung der Publikationsmethoden der mehrere Archive betreffenden Schriftengruppen: der Nachlassinventare, der Zehentlisten und der Schriften der Nationalkomitees. //. Die Lage der kirchlichen Archive Von organisatorischem Standpunkt aus betrachtet, funktionierten die kirchlichen Archive nach 1945 in einer unsicheren Lage. Die kleineren Kirchen verfügten gar nicht über Archive im vollen Sinne des Wortes, pie Gesetzesverordnung Nr. 29 aus dem Jahre 1950 deklarierte die zu dieser Zeit vorhandenen katholischen und protestantischen (reformierten, evangelischen, baptistischen) Archive als Privatarchive von nationalem Interesse und mit solchem Status konnten danach auch neue Archive organisiert sein. Doch in den folgenden zwei Jahrzehnten verbesserte sich die materielle, sachliche und personelle Lage der kirchlichen Archive nur sehr langsam. Die Gesetzesver-