A Levéltári Szekció tanácskozása az MKE XIII. vándorgyűlésén, Kaposvár. 1981 - Magyar Könyvtárosok Egyesülete Levéltári Szekció füzetei 1. (Budapest, 1983)

Német összefoglaló

suchen, kodierbar machen, und alldies setzt eine organisatorische Konzen­tration der wissenschaftlichen Forschungsarbeit voraus. Nach den Korreferaten folgten die weitere Ergänzung der Bemerkungen und die Diskussion. Die meisten sprachen von der Fragen der Nachlassinven­tare (Zsolt Trócsányi, Gabriella Somkuti, Gyula Benda, Klára Dóka), ein Teil­nehmer (Klára Dóka) machte Bemerkungen über die Herausgabe der Zehent­listen, ein ander Teilnehmer über die Publikation von bisher nicht erwähnten Quelleneinheiten (Schriften der Landesversammlung des Reformzeitalters: Gyula Erdmann). Von der Dringlichkeit der modernen Datenbearbeitung sprachen T. Klára Mérei, Klára Dóka, und von Károly Vörös wurde eine bis zu einem gewissen Ausmass ähnliche Sammlungsarbeit für das ganze Land vorgeschlagen. Zum Hauptreferat fügte nur der Akademiker Győző Ember Bemerkungen hinzu; er war mit den Verurteilenden Worten Kálmán Bendas nicht ganz einverstanden. Ausserdem sonderte er die Fragen „Was wir mittei­len sollen?" und „Wie wir mitteilen sollen?" voneinander ab, weil sie separiert beantwortet sein müssen. Kálmán Benda war mit dem letzterem einverstan­den (auf das „Wie" kann auch die Archivsektion eine Antwort geben), aber er antwortete Győző Ember ironisch, der als Entschuldigung die nicht reali­sierten akademischen Pläne erwähnt hatte. Ágnes Ságvári schlug in ihrem kurzen Schlusswort die Grüdung von Komi­tee zur Regelung der Quellenherausgabe unter der Schirmherrschaft der Ar­chivsektion vor. Eine grössere, aus 20 Köpfen bestehende Komitee soll die allgemeinen Grundprinzipien ausarbeiten, und abgesonderte, kleinere Grup­pen sind zu organisieren zur Vereinheitlichung der Publikationsmethoden der mehrere Archive betreffenden Schriftengruppen: der Nachlassinventare, der Zehentlisten und der Schriften der Nationalkomitees. //. Die Lage der kirchlichen Archive Von organisatorischem Standpunkt aus betrachtet, funktionierten die kirchlichen Archive nach 1945 in einer unsicheren Lage. Die kleineren Kir­chen verfügten gar nicht über Archive im vollen Sinne des Wortes, pie Ge­setzesverordnung Nr. 29 aus dem Jahre 1950 deklarierte die zu dieser Zeit vorhandenen katholischen und protestantischen (reformierten, evangelischen, baptistischen) Archive als Privatarchive von nationalem Interesse und mit solchem Status konnten danach auch neue Archive organisiert sein. Doch in den folgenden zwei Jahrzehnten verbesserte sich die materielle, sachliche und personelle Lage der kirchlichen Archive nur sehr langsam. Die Gesetzesver-

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