Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)

A Bona–Bucchia Társaság története - A társaság budai működése és felszámolása

114 Das Rechnungsbuch widmet den Ausgaben für die im Zuge der Liquidation ver­wendeten Dokumente ein eigenes Kapitel. Das osmanische Verwaltungssystem wird gut durch die Tatsache charakterisiert, dass die für die Dokumente aufgewendete Sum­me 80 Taler nicht erreicht, während der Wert der Geschenke, die im Zuge der Bearbei­tung gemacht wurden, bis zu 44mal so hoch war. Die genaue Zahl der beantragten Urkunden kennen wir nicht, weil das Verzeichnis die Posten manchmal nur ganz allge­mein angibt. Soviel ist gewiss, dass es sich um eine Sammlung von über 80 Stück han­delt. Zamagna zahlte in den meisten Fällen, mindestens 3 lmal, für eine fetva, d.h. für ein vom Mufti ausgestelltes Rechtsgutachten. Dieser Dokumententyp erwies sich als überaus nützlich: Er kostete zum einen am wenigsten und erforderte keine Bestechung, denn der Mufti spielte kein einziges Mal eine Rolle auf der Liste der Beschenkten. Zum anderen hatte das Gericht die Stellungnahme zu berücksichtigen. Als nächstes Dokument folgten die vom Gericht (vom Kadi, vom naib oder von ihren Schreibern) ausgestellten s/c/7-Kopien, die hüccet, die Rechnungskopien und eine Anweisung, ins­gesamt 27 Stück. Diese bestätigten in den meisten Fällen die Bezahlung von Schulden. Der Pascha schrieb mehr als siebenmal, sein kethüda fünfmal eine Anweisung an die Schuldner von Bucchia, damit diese ihre Schulden begleichen. Bucchia erhielt noch fünf besiegelte Urkunden (miihürlü), deren Aussteller wir nicht kennen, zwei Empfeh­lungsschreiben für den neuen Pascha und es wurde das Verzeichnis der Schuldner von Bucchia für den Kadi übersetzt. Auch aus diesen Fakten geht hervor, dass die Sachbe- arbeitung, zumindest ihr formaler Teil, vor Gericht, vor dem Kadi und dem naib er­folgte. Die Autorität des Paschas und des kethüda war in erster Linie dazu notwendig, renitente Schuldner zur Zahlung zu zwingen. Die Proportionen signalisieren deutlich die Rolle des Kadi-Amtes im Leben der nicht von Ungarn bewohnten Siedlungen: Dreiviertel der Dokumente verwendete Zamagna vor dem osmanischen Gericht oder bekam sie von dort. Obwohl der Erfolg des Abwicklungsverfahrens größtenteils von der Bereitwillig­keit der Geschäftspartner und von der Unterstützung durch die osmanischen Ämter ab­hing, kam auch auf die Mitglieder des Haushalts des verstorbenen Bucchia und auf die Kaufmannsgemeinschaft von Ofen keine geringe Aufgabe zu. Die Diener der Han­delsgesellschaften, die sich mit dem Balkanhandel beschäftigten, wurden für drei bis fünf Jahre teils an Ort und Stelle rekrutiert, teils aus dem Gebiet der Republik Ragusa und aus den Bergen der Herzegowina in der Umgebung angeworben. Ihr Jahresgehalt wurde in der Regel mit 20 Talern bei freier Verpflegung und Kleidung angesetzt.161 Uns sind zwei Verträge bekannt, auf deren Grundlage Bona jeweils einen Diener nach Ofen zu Bucchia schickte: Den Ersten entsandte er für 20 Taler pro Jahr aus Breno im Jahre 1576, den Zweiten für jährlich 15 Scudo im Jahre 15 8 6.162 Letzteren treffen wir 161 Über die Diener in den Handelsgesellschaften siehe Hrabak, Bogumil: Momci iz Hercegovine i Bosne u dubrovaökom zanatstvu, trgovini i pomorstvu u XIV, XV i XVI stolecu [Diener aus der Hercegowina und aus Bosnien im Handwerk, Handel und in der Seefahrt vom Ragusa im XIV., XV. und XVI. Jahrhundert], In: Prilozi. Institut za istoriju Sarajevo, 9(1973/1), S. 23-62, hier S. 56-60. 162 Dok III. 4, 6.

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