A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

Artikel 85 handelt von falschen Maßen und Artikel 86 vom Handel mit Fremden. Das Gesetzbuch zitiert auch ähnliche Bestimmungen aus einer - uns nicht überlieferten ­Urkunde von Ladislaus (László) IV. 28 Diese stammen vermutlich aus einem Privileg des Königs vom 17. Juni 1276, von dem nur ein Teil von König Johannes (János) 1538 transkribiert wurde. 29 Ich selbst habe früher die beiden, nur fragmentarisch überliefer­ten königlichen Urkunden als „Marktordnung" interpretiert/' An dieser Auffassung halte ich im Wesentlichen auch heute noch fest, allerdings mit der Bemerkung, dass die zwei königlichen Urkunden auch Bestimmungen über das Handwerk und andere städtische Angelegenheiten enthalten. Das Gesetzbuch hat offenbar bei der Beschrei­bung von Fragen des Handels und des Handwerks diese beiden Urkunden zur Grundla­ge genommen. 31 Aufgrund all dessen halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Fleischer bereits im 13. Jahrhundert eine Zunft gründeten, 32 sie konnten sich aber irgendeine Form der Organisation gegeben haben, was auch aus den Maßnahmen, die die Herrscher ihnen gegenüber ergriffen, hervorgeht. Es ist anzunehmen, dass die Zunft offiziell zur Zeit von Ludwig I. gebildet wurde, so wie die Zünfte in Siebenbürgen und in Preßburg. Darüber gibt es auch ein Zeugnis. Sigismund und der Rat zu Ofen verwiesen in ihren 1420 bzw. 1424 verfassten Urkunden auf Bitte der Bruderschaft (confraternitas) der Fleischer, die den deutschen Fleischereien angehörten, auf das ihnen von König Lu­dwig verliehene Recht, Fisch zu verkaufen. Dies bedeutet, dass die Zunft damals be­reits bestand. JJ Den Zunftbrief hat vermutlich der Rat zu Ofen ausgestellt und er war sicherlich nicht mit demjenigen aus dem Jahre 1481 identisch. Die Forschungen von László Örs Kollmann betätigen, dass im Mittelalter zwei Phasen der Zunftentwicklung leben. Prinzipien und Praxis des Erwerbs des Bürgerrechts im spätmittelalterlichen Sopron]. In: Urbs. Magyar Várostörténeti Évkönyv, 1 (2006), S. 85-107. Vgl. auch die Einführung bei Blazovich: BLAZOVICH/SCHMIDT. Buda város jogkönyve [wie Anm. 22], Bd. I, S. 24. 26 MOLLAY, Das Ofner Stadtrecht [wie Anm. 22], S. 88. 27 Ebenda, S. 93-94. 28 Ebenda, S. 90, S. 93, S. 95 (Artikel 76, 84 und 90). 29 KUBINYI u.a. (Hrsg.), Elenchus [wie Anm. 23], S. 64-65. Andere Zitate des Gesetzbuches: MOLLAY, Das Ofner Stadtrecht [wie Anm. 22], S. 68, S. 70. (Artikel 24 und 32). 30 KUBINYI, ANDRÁS: Die Anfänge Ofens (= Osteuropastudien der Hochschulen des Landes Hessen. Reihe I. Giessener Abhandlungen zur Agrar- und Wirtschaftsforschung des europäischen Ostens, 60). Berlin 1972, S. 86-88; KUBINYI, König und Volk, [wie Anm. 19], S. 14. 31 Anhand der Einleitung der ungarischen Ausgabe kann dies nicht klar aufgezeigt werden. (BLAZOVICH/ SCHMIDT, Buda város jogkönyve [wie Anm. 22], Bd. 1, S. 80-87). 32 Die ältere Literatur - innerhalb, aber auch außerhalb Ungarns - setzt den Beginn des Zunftwesens gern früher an. Für Frankfurt am Main datierte man die Gründung der Fleischerzunft auf das Jahr 1108. Seitdem hat sich allerdings erwiesen, dass die Siedlung damals noch nicht einmal eine Stadt war. Hierzu wurde sie erst Mitte des 13. Jahrhunderts. Zur Gründung einer Zunft waren nach der Stadtgründung sogar noch einige Jahrzehnte notwendig. Die Fleischer spielen in einer allgemeinen Zunftordnung aus dem Jahre 1355 bereits eine Rolle. Die städtische „Metzgerordnung" stammt aus dem Jahre 1377, es gibt aber auch frühere Zeugnisse über die Körperschaft. (LERNER, FRANZ: Geschichte des Frankfurter Metzger-Handwerks. Frankfurt am Main 1959, S. 34-39, S. 44-55, S. 70-77). 33 Siehe unten Anm. 37 und 38.

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