A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

Diese Angaben lege ich deshalb so detailliert dar, weil man nicht mit völliger Sicherheit Stellung nehmen kann. Es ist auffällig, dass praktisch immer ein Alter Meister bzw. ein Altarmeister abrechnet. An anderer Stelle werde sie aber in der Mehrzahl und ohne Namen erwähnt. Es ist eine linguistische Frage, warum in diesem Fall das Wort „Altar" oder „Alter" nicht dekliniert wird, „Meister" aber schon. Dies spricht vielleicht zugunsten von „Altarmeister". („Alter" ist ein Attribut des Substan­tivs „Meister", „Altarmeister" hingegen ist ein selbständiges Hauptwort.) Die Rechen­schaftslegung erfolgte nicht zur gleichen Zeit. „Alter Meister" ist hingegen die Übersetzung der Bezeichnung senior magister, die in den lateinischen Urkunden vor­kommt, und auch die Analogie „öreg mester", also „alter Meister" auf ungarisch, spricht für die Identität der beiden Bezeichnungen. Unabhängig davon ist es schwer zu erklären, warum, wenn sie mehrere waren, dann nur einer von ihnen abrechnete. Wa­rum aber wären mehrere Altarmeister notwendig gewesen? Vielleicht können die Flei­schereiverzeichnisse Aufschluss geben. Flier war die Reihenfolge sehr wichtig. Im Register von 1502 waren die damaligen Zunftmeister, Nüssel und Hacker, die beiden ersten. 1510 sind ebenfalls die Zunftmeister Stengel und Schreiber die ersten, obwohl man letzteren strich, da die Fleischerei seinem Vater gehörte. 1514 war Thomas (Tamás) Tibolt der erste, sein Zunftmeisterkollege - sinngemäß - Wolfgang (Farkas) Sánta (Schreiber) fehlt. Demnach sind die ersten beiden (wenn Schreiber der Zunftmeister der erste ist) immer die Zunftmeister des jeweiligen Jahres. 1519 bildet scheinbar eine Ausnahme. Der Partner von Schreiber, Hans (János) Schus, befindet sich als siebter in der Reihe. Erster war damals Thomas (Tamás) Tibolt. 1520 hingegen ist Schus tatsächlich der erste, Tibolt der zweite. In der Tat finden wir auch hier dassel­be. Die Verteilung der Fleischereien erfolgte an oculi, am dritten Sonntag der Fasten­zeit und die Zunftmeister wurden - gemäß der Bestimmungen des Zunftbriefes - am Tage des Heiligen Georgs (24. April) gewählt. Die Urkunde, die Schreiber und Schus als Zunftmeister erwähnt, ist auf den 2. Juni 1519, also auf einen Zeitpunkt nach der Wahl der Zunftmeister, datiert, während das Fleischereiverzeichnis von 1519 den früheren Zustand widerspiegelt. Die 1519 gewählten Zunftmeister sind aber bei der Erstellung des Fleischerverzeichnisses von 1520 noch jene. Wir wagen es nur deshalb nicht, die an den ersten beiden Stellen erwähnten Meister ganz mechanisch für Zunftmeister zu halten, weil wir nicht wissen, von wann und für wie lange Schreiber sein Amt ausübte. Die an erster Stelle verzeichnete Person war aber auf alle Fälle Zunftmeister. Neben den bereits erwähnten Meistern konnten demgemäß wahrschein­lich noch die folgenden Personen dieses Amt innegehalten haben: Peter (Péter) Farkas, Andreas (András) Aldat, Thomas (Tamás) Schaur, Hans (János) Bodó, Niclas (Miklós) Reichel und Mert (Márton) Kaiser. Um diese kann vielleicht die Zahl der zu­vor erwähnten, bekannten Zunftmeister erhöht werden. Sofern aber die Verfasser des Zunftbuches dazu neigten, die Liste mit den Zunftmeistern beginnen zu lassen, dann kann angenommen werden, dass die ihnen folgenden acht Namen gewiss die Mitglie­der des achtköpfigen Rates, die neben den beiden Zunftmeistern tätig waren, bezeich­nen. Nun sind die nachweislich als „Altarmeister" bezeichneten Personen alle unter

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