Pest-Budai hivatali utasítások a XVIII. században - Budapest Főváros Levéltára forráskiadványai 6.(Budapest, 1974)

BUDA - (Hivatalok és alárendeltjeik) - 21. A mértékfelügyelő (rendészeti biztos) utasítása 1696. júl. 9.

2°. Damit das Gewicht nach dem Wienerischen Satz gelte vndt über all gleich passiere, so wird herr Schroder bey unseren teütschen auch anderer Nations burgern vnd Inwohnern, insonderheit bey denen Fleischhackhern sich vnd seinen Adjuncten ad bonam invigilantiam zu disponiren wissen, damit kein falsch gewicht gegeben werde. Denen Raytzen aber (welche sich auf unsere teütsche Gewichter nicht also verstehen, sondern ihre wahren occa 3 weiß verkaufen, darbey Man bißhero keinen Vortheil oder betrug gespürt) wird Ihr gewöhnliches Gewicht in der occa passiret, Jedoch ad Inspectionem recommendirt. 3°. Solle der ofnerische Emmer, wie allezeit gebraüchig gewesen, nicht höher oder Minder alß per 22 Maas gehalten vnd verrechnet werden, dahero herr Schroder diese ofner Maaß in Plech, holtz oder Zinn Mit aufgebrenten Statt zeichen In allen Wirths vnd leüthgeb heüsern Einführen, hingegen die Österreichische Kleine Maaß abschaffen wird, darbey Observiren, damit Zu Jetziger Zeit der hiesige ofner Wein nicht theürer alß die Maß ordinarie per 20, der beste aber per 24 vnger[isch] 4 ausge­schencket werde. Wan aber (welches Gott gütiglich verhüeten wolle) ein Miß Jahr durch Schaur oder anderen schaden erfolgen möchte, wird herr Schroder bay Einen löbl. Statt Rath 5 anbringender gestalten ferere Verordnung vnd andere Taxa einzu­holen haben. Dahingegen solle herr Schroder die alten Ofner vnd andere auß­landerische Wein, welche hier Maaß weiß ausgeschenkt werden, vor diß vnd alle­mahl zu kosten vnd zu taxiren, dem herrn burgermaister zuzuweißen nicht vnter­lassen. Jedoch kan Ein Jeder seinen wein, wie solcher seinen nahmen immer haben mag, unter den rayffen umb einen erträglichen Preiß ohne Anmeldung verkaufen. Viertens. Weilen der Emmer Bier nich theüerer alß per 1 fl. 45 xr. eingekaufft wird, vnd Ein Jeder leüthgeb so wohl heroben In der Vestung alß in der wasserStatt mit Einen gewin annoch darbey Bestehen kan, alß solle Ein Jedes so wohl ofner, alß Comorner, Waytzner vnd andere Bier nicht höher alß die Maaß per 8. vngerisch ve kauft werden. Fünftens. So wird herr Schroder den ofner Trayd Metzen (welcher der Peste­rischen Maaß gantz gleich gehalten wird) ordentlich abfaichen vnd aufbringen müssen, damitt man die alhier in Zwung gehende vnterschietliche Maaß entlichen abstatte. Hernach diesen ofner Metzen Mit den Stattzeichen brennen vnd so dan die vngezeichnte Metzen, wo einige gefunden werden, Einem löbl. Statt Rath vmb zu straffen andeuten, vnd vor das brandt 15 xr. eincassiren. Beynebens wird 6 to dem H. Schroder hiermit auch Committiert daß brod den von löbl. Statt R [ath] den Beckhen vorgeschribenen gewicht nach eigener Beliebigen Zeitt probiren vnd wegen zu lassen, vnd daß weiße gebäckh so wohl alß daß schwartze in qualitate et quantitate auf das eyferigiste Zu observiren. Siebenten [s]. Wird herr Schroder auf alle weiß nachschauen, daß Niemand die Maurer vnd Zimmerleüth theürer alß den langen Tag sambt den Maister gr[oschen] mit 33 xr. Bezahle, die Tagwercher aber Mit 18. vnd die Weiber per 12. xr. So hat auch Achtens, herr Schroder die Taglöhner In Weingarten zu observiren, vnd so viel 3. Harmadfél fontos súlymérték. 4. Magyar dénár. 5. Ered : Raht. hN

Next

/
Oldalképek
Tartalom