Pest-Budai hivatali utasítások a XVIII. században - Budapest Főváros Levéltára forráskiadványai 6.(Budapest, 1974)
BUDA - (Hivatalok és alárendeltjeik) - 12. A sörházkasznár utasítása 1719. jan. 2.
gehalten, vnd keiner ding Zulassen, daß fluchen, Schelten, Zanckh vnd Rauffhandlen, auch vnzuelassliche laster vnd Schmälerey, als auf dessen Verbieten vnd untersagen der Vbertretter nit pariren wolte, ein solches H. Commissario erindert, vnd der Vngehorsambe dem befund nach abgestrafft werden solte. 5 t0 . Ist in dem Rosstall ordentlich nachzusehen, daß die pferdt durch die Knecht fleissig gepfleget, mit ihren fuetther gepflogen, gesäubert, in daß wasser geritten, der Stall täglich sauber ausgebürzet, auch die roßgeschier vnd wägen nicht unnothwilliger weis ruinirt, anbey zuinvigiliren, daß die pferdt von ihren vorgegebenen fuether nit verküerzet, oder von denen Knechten vertistiliret werden möchte. 6 t0 . So ein oder andere Verbesserung an einen wagen, rosgeschier oder sonsten in dem Breühaus, wie es immer nahmen haben mag, vorzunehmen befunden wuerde, ehe der schaden in ein mehreres erwachse, disem Bey denen behörigen werckhsleüthen alsogleich vorkheren Zulassen. 7 mo . Hat H. Castner zumerckhen, daß auch souill möglich, alles sowohl in, als ausser Breühaus sauber gehalten, vnd absonderlich die leüth anzuhalten, daß sie auf daß feür guette wacht tragen, wie auch durch bestellung dessen vom H. Commissario denen leüthen wohl vnd nachtrückhlich eingebunden werden wirdt. 8 V0 . Solle auch H. Castner sich beeyferen, daß in dem Breühaus, souill möglich, durch die Knecht nichts entzogen oder vertuschet, ingleichen Zuesehen, was sie vor leüth frequentiren, wo ein Verdacht gehabt werden kundte, wo derley schädliche stückh heraus khomen dörfften, abersonderlich die überflüssige Sclavackhen, welche in dem Breühaus nichts zuarbeiten haben, keiner ding zuleiden, sondern gleich weggzuschaffen, vnd daß Tabackhtrinckhen absolute nit zuzulassen. 9 no . Vnd weihen die bierBreü zu dato an denen Emern vngleich, als hat H. Castner, sobald die Väßlen angefilt, vnd ehe dise von dem Bieruersilberer aufgeführt, ordentlich abzuzellen vnd zuannotiren, im übrigen 10 mo hatt H. Castner alles als gersten, hopfen, haaber etc. vnd was immer erkhauffet, dan in Stadtbreühaus als bier, Brandtwein, trebern, vnd wie es nahmen haben mag oder kan, erzeiget wirdt, per empfang, vnd was verschlissen, oder nothwendig zugrundt gehen miessen, per ausgaab rubricqen zubringen, vnd hierüber alle Monath seinen Extract mit aller ausgaab, Ertragenes, und missen Einem Löbl. Magistrat zureichen, vnd sodan iedes mahl zu ende des Jahres seine stuckhrechnung zuformiren vnd zuübergeben. 1 l mo . Wirdtihme H. Castner hiermit auch an befohlen, was ihme auf anordnung 5 Eines löbl. Magistrats durch 6 den Constituirten herrn Commissarium committirt wirdt, deme allen fleissig nachzukhommen, vnsern Breü maister H. Matthiae Eyrl in ansehung seiner leibs Schwachheit auf daß beste zuassistiren. Fogalmazvány. Első lapján: Expediatur Con[sul] Baiz m[anu prop]ria. Budai lt. Tanácsi ir. HU 2. es. „Sörház". Mellette Formulare a bevételek, kiadások és a tartozás tételes felsorolásával (anyag, termékek, állatok, pénz stb.), 1719. január 31-i kelettel, konkrét adatokkal. Ezt is Baiz kiadványozta. 5. Ered.: arordnung. 6. Tévesen kétszer. 64