Baranyai helytörténetírás. A Baranya Megyei Levéltár évkönyve, 1978. (Pécs, 1979)

ÖSSZEFOGLALÓK - Német nyelvű összefoglaló a kötetben szereplő munkákról (Dr. Babics Andrásné)

ne mit dem Verhalten der zwei Nationalitäten während der serbischen Besatzung bis zur Proklamierung der Räterepublik. Diese Zeitspanne in der Geschichte Baranyas wurde schon seitens der Politik und auch der Verwaltung öfters beschrieben und besprochen. Nachdem Sturz der Monarchie haben Baranyaer Exponenten, Agitatoren der Narodna Uprava un der königlichen Regierung von Belgrad die Demarkationslinie bis Komló ge­zogen. Diese Linie war überhaupt nicht als Nationalitäts Bedürfnis anzusehen. Man kann behaupten, dass diese Ansicht der Agitatoren weder Újvidék (Novi-Sad) noch in Belgrad grosse Rolle gespielt hätte, sondern nur durch den Pécser Stab des Besatzungkommandos befleissigt wurde. Auf die Geschichte dieser Zeitspanne leuchtet die Studie des Autors. Berichte des südslavischen Fachreferenten des Ministerpräsidiums über die Südslaven im Komitat Baranya in der ersten Hälfte der 1920-ger Jahren von Ferenc Tegzes. Über die Lage der ungarländischen Südslaven zwischen zwei Weltkriegen und über die assimili­erende Tendez der Regierung sind die Berichte des südslavischen Fachreferenten des Mi­nisterpräsidiums als bedeutende und wertvolle Quellen anzusehen. Eben deswegen werden diese Quellen auch mitgeteilt. Die Ausgabe dieser Quellen will auch in der grossen und mühsamen Arbeit der Angabesammlung Hilfe leisten zum Erscheinen des Lexikons der Geschichte der Ansiedlung Baranyas. Der südslavische Fachreferent József Margitai bereiste in den Jahren 1922, 1923, 1925 die osttransdanubischen Dörfer um die in den Dörfern wohnenden durch die serbischen Besetzung erregten Südslaven zu besänftigen und mit ihnen ihre Anforderungen zu be­sprechen. Die Berichte des Referenten zeigen uns ein Bild von dem Leben der gemischtna­tionalen Dörfer, mit besonderer Rücksicht der Südslaven. Der Referent besuchte 38 Dörfer in Südosttransdanubien, gibt ausführliche Berichte besonders in politischer Hinsicht auch im Bezug auf das Schulwesen. Die Quellen der 38 Dörfer sind in alphabetischer Reihe mitgeteilt. Komitatssiedlungen zwischen zwei Weltkriegen von Gábor Kopasz. Das grosse Problem des ungarischen kapitalistischen Staates zwischen — den zwei Weltkriegen — war dass der Zuwachs der Bevölkerung sich verringerte: Noch grossen war aber dieses Problem wäh­rend der weltwirtschaftlichen Krise (1929—33) infolgendessen sich das Einkindsystem noch weiter verbreitete. Das Einkindsystem hatte schon in dem vorigen Jahrhundert seine ver­heerende Wirkung in Transdanubiens südöstlichen Komitaten ausgeübt. Immer mehr gestaltete sich in den Führern der Verwaltung die Ansicht aus, dass das Einkindersystem auf, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ursachen zurückzuführen sei. Über die Probleme des Einkindersystems diskutierten auch die volkshaften Schriftsteller, die auch der Meinung waren, dass die armen Bauern zur Felder und Güter gelangen müssen. Dasselbe meinte auch die zu der „Márciusi Front" gehörende Jugend, die von der ille­galen kommunistischen Partei Beistand bekamen und eine allgemeine und radikale Ag­rarreform forderten. Die progressive Intelligenz und die bürgerlichen Führer, wollten in den Komitaten wo das Einkindsystem wüstete die Einwohnerschaft vergrössern in dem sie mit den Staatsgel­dern gekauften Häuser und Güter von (Alföld) der ungarischen Ebene grosse kinderreiche Familien ansiedelten. Im Komitat Baranya finden wir schon vom Anfang der 1930-er Jahre Siedlungen, die hauptsächlich durch kirchliche Personen und Organe angesiedelt wurden. Wir kennen aber auch staatliche Ansiedlungen von dem Agrarministerium. Die An­siedlungen der Komitatsbehörden fangen erst vom Jahre 1940. an. Die Siedlungen der Komitatsbehörden bekamen erst einen grösseren Schwung als in einigen Komitaten „(Vármegyei Közjóléti Szövetkezetek)" Komitatsgennossenschaften für Gemeindewohl ausgestaltet wurden. Diese waren eigentlich nur förmliche Genossen­schaften die unter dem Innenministerium gehörenden Fond der „staatlichen Volk- und Fa-

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