Ausstellungskatalog „Revolution 1848”
Thomas Kletečka: Einleitung zur Ausstellung
Ausstellung 3. März - 31. August 1998-*v . aV, r> ** Tot V 1A'a »J**K sonderen Stellung vereinbarlich finden, und muß sich die besondere Zustimmung zu jedem von der Bundesversammlung gefaßten Beschlusses unbedingt Vorbehalten. In so ferne letzteres mit der Wesenheit eines Bundesstaates nicht vereinbarlich erkannt würde, wäre Österreich nicht in der Lage, emem solchen beizutreten.“ Dieses Programm sollte in der Folge für alle österreichischen Regierungen des Jahres 1848 bezüglich ihrer Deutschlandpolitik die Grundlage bilden. Die Eigendynamik, die die Reformbewegung in Frankfurt entwickelte, machte es indessen unmöglich, die offizielle österreichische Haltung in den Entscheidungsprozeß direkt einfließen zu lassen. Indirekt versuchte der Ministerrat durch die Bestellung der Vertrauensmänner und dann durch die Absicht, die Wahl der Abgeordneten zum Frankfurter Parlament in seinem Sinne zu beeinflussen, die Interessen des österreichischen Kaiserstaates zu wahren. Eme weitere Gelegenheit bot sich mit der Wahl Erzherzog Johanns zum deutschen Reichsverweser. Obwohl der populäre kaiserliche Prinz mit der Stellvertretung Ferdinands in Wien und mit dem Auftrag, zwischen Ungam und Kroaten zu vermitteln, mehr als ausgelastet war (beides auch ein Beweis dafür, wie dringend man ihm im Inland brauchte), empfahl die Regierung, die Wahl anzunehmen. Diese Empfehlung war eine logische Konsequenz der österreichischen Deutschlandpolitik. Denn noch bevor die deutsche Nationalversammlung Mitte Mai - obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle gewählten Abgeordneten in Frankfurt eingetroffen waren - ihre Beratungen aufhahm, hatte sich der Bundestag mit der Frage eines Bundesexekutivorgans beschäftigt und Ende April beschlossen, bis zur Ausarbeitung einer definitiven deutschen Verfassung ein dreiköpfiges Bundesdirektorium einzusetzen. Dieser Beschluß gelangte zwar nicht zur Ausführung, hatte aber m Wien für Unruhe gesorgt. Auch die Nationalversammlung trat zunächst in die Diskussion über die Schaffung einer vorläufigen deutschen Zentralgewalt ein und verabschiedete am 28.6.1848 ein entsprechendes Gesetz. Anstelle eines kollektiven Führungsorgans wurde nun die vollziehende Gewalt rrut weitreichenden Befugnissen einem Reichsverweser übertragen. Einen Tag später wählte das Frankfurter Parlament mit überwältigender Mehrheit Erzherzog Johann für dieses Amt. Dieser Akt stand ganz im Zeichen des Ausgleichs der Interessen der einzelnen Parlamentsfraktionen. Zwar hatte sich damit die Nationalversammlung über den Beschluß des Bundestages hinweggesetzt und somit für sich das Alleinvertretungsrecht für die deutsche Nation - noch dazu auf demokratischer Basis - in Anspruch genommen, andererseits war mit der Bestellung eines nicht verantwortlichen Reichsverwesers und überdies eines österreichischen Fürsten die großdeutsche Idee unterstützt und den radikaldemokratischen Tendenzen eine Absage erteilt worden. Bei der Machtfülle, mit der das Amt des Reichsverwesers ausgestattet worden war, konnte Erzherzog Johann einen entscheidenden Einfluß auf die weitere politische Entwicklung in Deutschland nehmen. Für die künftige Gestaltung Deutschlands war die Ausarbeitung einer Verfassung von entscheidender Bedeutung. Am 27.4.1848 legte der aus den von den Einzelregierungen entsandten Vertrauensmännern entstandene “Siebzehnerausschuß” seinen Verfassungsentwurf vor. Dieser ging vom großdeutschen Gedanken aus, w'onach alle zum Deutschen Bund gehörenden Gebiete in emem Staat vereinigt werden sollten, darüber hinaus sollten aber auch Schleswig und die ostpreußischen Provinzen inkorporiert werden. Die Reichsgewalt sollte beim erblichen Reichsoberhaupt, dem Kaiser, und beim gewählten Reichstag liegen und die Kompetenzen einzelner Mitgliedstaaten hätten, soweit es für das Einheitsprinzip notwendig war, auf die Reichszentralgewalt überzugehen. Wenngleich dieser bundesstaatliche Entwurf nicht zur Ausführung kam, so bildete er doch die Grundlage für die Beratungen des später von der Nationalversammlung eingesetzten Verfassungsausschusses. Abgesehen von der umstrittenen Kompetenzabgabe war eine Vereinigung Deutschlands auf solch einer Grundlage für die österreichische Regierung völlig unannehmbar. Da die nicht zum deutschen Bundesgebiet gehörenden Teile des österreichischen Kaiserstaates außerhalb des neuen deutschen Reiches hätten verbleiben müssen, hätte dies doch über kurz oder lang den Zerfall der Habsburgermonarchie bedeutet. Es sollte sich jedoch heraussteilen, daß die deutsche Verfassungsfrage wegen der politischen Differenzen innerhalb der Nationalversammlung mcht so schnell entschieden werden konnte. Das Frankfurter Parlament diskutierte diese Angelegenheit mehr als ein halbes Jahr. Das konnte dem Wiener Kabi-