Ausstellungskatalog „Die Flucht des Zarewitsch“

Ernst Petritsch: Bericht über den Aufenthalt des Zarewitsch Alexej in den habsburgischen Ländern 1716-1718

[föl. 4r] spathen abends eine ohnmöglichkeit haben würde, dahero der Czarowiz nur seine angelegenheit jedoch wahrhafft eröfnen, damit man der Kay[serlichen] M[ajestä]tt recht und gründlich solche vorstellen könte, hieran und in einer so wichtigen und wie es schiene ihme Czarowiz so tief zu gemüth gehenden Sache würde ohnedem nichts verschwiegen werden, obwohlen man übrigens nie nichts von dergleichen allhie gehöret, noch von einem so vernünftigen Herrn wie Ihre Czarfische] May[estä]tt seyen, und von einem Vatter solches leicht zu glauben oder zu vermuthen seyn würde, ille, er habe es umb den Vattern nie verdienet, seye allzeit gehorsamb geweßen, habe sich in nichts gemischt, sein gemüth seye sehr schwach, wegen der Verfolgung, und daß man ihn bereits tod saufen und tod strappaziren wollen, doch seye der Vatter guth, [föl. 4v] zeith deme aber die Czarowizin Kinder gehabt und nun tod, so seye alles übler worden, und noch mehr, zeit deme die neue Czarin vor handen und einen Sohn habe, diese mit dem Fürst Menschikof erzürnten den Vatter gegen ihn beständig, seyen von der grösten Boßheit, ohne Gott und ohne gewisßen, repetendo semper, er habe gegen den Vatter nie etwas gethan noch gesündiget, liebe und ehre ihn nach den zehen gebotten, er könte sich aber den Kopf nicht sche­ren laßen, und seinen bereits gebohrnen armen Kindern nicht praejudiciren, doch woken die Czarin und Menschikof ihn tod oder inß Closter, alß nun bem[elte]r Carowiz sich in etwas erhohlet, und nöthig wäre, in näher umbstände der Sachen zu gehen, so hat derselbe gemeldet seinen jungen lebenslauf, und daß er zum Soldaten nie keinen lust gehabt, vor etlichen Jahren aber habe ihme [föl. 5r] der Vatter die regierung gegeben, und seye alles wohl gangen, der Vatter auch zufrieden geweßen, zeit deme aber er Kinder gehabt, seine Frau tod, und die Czarin auch einen Sohn habe, so habe man ihn zu tod mortificiren oder sauffen wollen, wogegen er zu Hauß still gesesßen, nun aber vorm Jahr von dem Vattern gezwungen worden der Succession zu renuntiiren, und privat zu leben, oder ins Closter zu gehen, er seye deshalben letztens durch ein aigenen Courier, oder zum Vatter zu gehen, oder sich gleich scheren zu laßen sommiret worden, dieses wurde ihn umb Leib und Seel, jenes durch mortification und saufen erwürget haben, dan er seye advertiret worden, sich zu hüeten vor des Vatters Zorn, noch mehr aber daß er durch der Czarin anhang und Menschikof, der ihn Czarowiz förchten thue, weilen der Vatter auch schwacher gesundheit [föl. 5v] seye, gewisß würde mit Gift vergeben werden, so habe er sich gestehet zum Vatter dem Courier zu folgen, seye aber von guten Freunden gerathen worden, zum Kayßer zu gehen, der seye sein Schwager, ein großer und generöser Herr, auf welchen sein Vatter ein vertrauen und Consideration habe, der werde ihn gewisß schützen, und allein helfen können, dan er weder zu Franckhreich, noch Schweden alß feinde seines Vatters, den er nicht erzürnen wolte, gehen mögte, wobey nebenß, der Czarowiz mit vielen Trähnen auf die Verlasßung seiner Kinderverfallen, zum Kayßer verlanget, gebetten er möge ihn schützen, sein Leben erretten, er wisße wohl, dass man sage, er Czarowiz habe der Kayßerin Schwester übel tractiret, Gott aber wisße, daß er es nicht, sondern der Vatter und die Czarin es gethan, die Gemahlin alß eine Magd dienen lasßen, so sie in ihrer education nicht gewohnt geweßen, folgsamb [föl. 6r] dadurch sehr bekümert worden, man habe annebst ihn und Sie ahn allem mangel leyden laßen, und sonderlich übel tractiret, alß die Gemahlin angefangen fruchtbahr zu werden, repetendo er wolle zum Kayßer, der Kayßer werde ihn und seine Kinder nicht verlasßen, und ihn seinem Vatter nicht wieder geben, dan dieser mit bößen Leuthen umbge- ben, ohnedem von großer graußamkeit, achte Menschen Bluth nichts, und glaube er habe hierüber das Recht wie Gott selbsten, dahero er schon viel unschuldiges Bluth vergosßen, ia öffter ahn arme Justificandos Selbsten die Hand darahn gelegt, seye überauß Zornig und rachgierig, verschone keinen Menschen, weßenthalben, wan der Kayßer ihn seinem Vatter wieder gebe, es so viel seye, alß ihn selbst umbringen, dan wan auch der Vatter guth, so werde doch die Stief Mutter und Menschikof nicht ruhen, ihn zu Tod mortificiren oder mit Gift umbringen zu laßen, [föl. 6v] er Czarowiz verfiele hierauff in überauß große unruhe und ängsten, wolte mit gewalt zu Ihro May[estä]tt dem Kayßer und der Kayßerin, alß ihme nun die spathe nachtzeit nochmahlen und zu gemüth geführet worden, daß in ansehung der qualität eines Vatters und Sohns, auch einer so gestallten materie und umbständen, so dan in betracht derer Welt­läufen, und weilen er Czarowiz annoch gantz in Cognito seye, das rhatsambste schiene, Ihro Kay[serliche] May[estä]tt selbsten nicht zu sprechen, sondern sich auf das aller geheimbste zu halten, mithin dem hießigen Hof frey zu laßen, ob die von ihme suchende Hülf ofent- oder heimlich zu ertheilen, vielleicht auch ein Mittel zu erfinden seye, ihn mit dem Vattern zu versoehnen, so hat der Czarowiz mit denen größesten ängsten und vielen Trähnen zu sothaner Versoehnung alle Hofnung benohmen, sondern gebetten, man möge ihn öffentlich bey Hof halten und schützen, der Kayßer [föl. 7r] seye ia ein großer Herr und sein Schwager, endlich bittend man möge ihn heimblich fortschickhen, der Kayßer werde ia ahn ihme seine hoheit und großheit nicht ermangeln laßen und seine Verwandte ihn nicht verlaßen, endlichen aber hat er doch so viel begrifen, das heimblich zu bleiben und Ihro M[ajestä]tt des Kayßers antworth zu erwartten das rhatsambste seye, und ist nach genommenen allerseithig übrigen mensuren nacher Hauß gegangen. Auf unterthänig beschehenen Vortrag alles obiges, haben Kay[serliche] M[ajestä]tt des Czarowiz heimblichen auf- enthalt, und daß er nicht zu Ihro [...] kommen gnädig gut geheisßen, und sofort entschlosßen, daß dero geheimbe Conferenz alßobald zusammen tretten, das factum selbst und desßen umbstände, so dan pflichtmäsßig überlegen und einrathen solle, was in Betracht der Kayserflichen] Hoheit und anverwandschafft Christlicher lieb und Würdigkeit 34

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