700 Jahre Schweiz
II. Von der Habsburg nach Österreich
Maximilian I. und der Aragonese mit monatlich 30.000 Dukaten unterstützen würden. Zusätzlich durften Jahrgelder nicht fehlen. Der Kaiser erkannte allen Eidgenossen je 200 Gulden jährlich zu, Ferdinand von Aragon war deren Beistand das Fünffache wert. So großartig die gemeinsame Front wirken mochte, so rasch zerfiel sie wieder. Die Niederlage der Eidgenossen bei Marignano gegen Franz I. von Frankreich im September 1515 bedeutete das Ende ihres Engagements in Italien und den Beginn der Ausrichtung auf eine franzosenfreundliche Haltung. Die französische Diplomatie verstand es meisterhaft, die Besiegten auf ihre Seite zu ziehen (vgl. n. 17). Druck: Die Eidgenössischen Abschiede 3/2 (Luzern 1869) S. 1393-1397. Lit.: Handbuch der Schweizer Geschichte 1 (2. Auflage Zürich 1980) S. 353-358; Hermann Wiesflecker Kaiser Maximilian I. Das Reich, Österreich und Europa an der Wende zur Neuzeit 4 (Wien 1981) S. 363-366. Th 17 Vollmacht Kaiser Karls V. für Bischof Wolfgang von Strassburg und andere zu Verhandlungen mit den Eidgenossen 1521 Dezember 19, Gent Or. Pergament, Siegel; 42 cm x 25 cm HHStA Allgemeine Urkundenreihe 1521 Dezember 19 Kaiser Karl V. - seit der Verleihung des Prädikats „Electus“ durch den Papst 1520 zur Führung des Kaisertitels berechtigt - versuchte auf der Basis der Erbeinigung von 1511 (siehe n. 14), seine Beziehungen zu den Eidgenossen zu intensivieren, die ihn als noch nicht großjährigen Grafen von Burgund miteingeschlossen hatte. So plausibel diese Überlegung scheinen mochte, so realitätsfremd erwies sie sich, weil sie 10 ereignisreiche Jahre negierte. Mit dem Ewigen Frieden von Freiburg/Fribourg 1516, der den eben noch feindlichen Eidgenossen unglaubliche finanzielle Vorteile brachte, hatte Frankreich ein Gegengewicht zur habsburgfreundlichen Haltung gesetzt. Stand es somit zum Zeitpunkt der Großjährigkeit Karls sozusagen pari, so war durch die Allianz vom 5. Mai 1521 Frankreich eindeutig im Vorteil. Karl V. mußte bemüht sein, diesen Vorsprung aufzuholen, und nominierte eine hochrangige Gesandtschaft, die beim eidgenössischen Tag in Zürich am 7. Januar 1522 für seine Anliegen sprechen sollte. An der Spitze stand Bischof Wolfgang von Straßburg, gefolgt von Vertrauensleuten Karls aus dem burgundischen und vorländischen Bereich, nicht zu vergessen die geschulten Juristen und den Sekretär. Das kalligraphisch ausgestaltete Schriftstück trägt links unten (verdeckt durch den hochgefalteten Pergamentstreifen) die Unterschrift „Carolus“, dem die Gegenzeichnung durch Jehan Hannart, Rat des Conseil privé, rechts unten entspricht. Das restaurierte Siegel spiegelt den Rang des zum König gewählten, aber noch nicht vom Papst zum Kaiser 30