Burgtheater in Dokumenten
Historischer Überblick
- 21 ^3 Auflassung der italienischen Opern Bewilligung des Ks. Franz für den Hoftheaterpächter Baron Braun, mit der Verpflichtung "gute deutsche Schau- und Singspiele" aufzuführen. Vortrag des Oberstkämmerers Graf Collo- redo von 1800 Juli 30 über das Ansuchen von Braun um Entschädigung für die aus seiner eigenen Tasche für nicht pensionsfähige Schauspieler zu zahlende Klassensteuer mit Hinweis auf die hohen Aufwendungen, welche die ausländischen Künstler erfordern. Braun war nach Punkt 3 des Pachtvertrages vom 22. Juli 179^ zur Aufführung italienischer Opern verpflichtet; die Auflassung dauerte allerdings nicht lange. ** Gl 198 ex 1800, fol. ^87'/^90 kk Schauspielschule - Anregung a) 1795 Jan. 25, Peter von Braun stellt nach Erwägung der Kosten für künftige Pensionierungen den Antrag, zur Vervollkommnung des Schauspiels und zwecks Erzielung von Einsparungen Landsleute für die italienische Oper und das Ballett heranzubilden. Da der Plan auf künftige Zeiten abzielte, die Auslagen der Ausbildung aber sofort zu bestreiten gewesen wären,hätte der Antrag hingegen eine Verteuerung gegenüber den allerdings kostspieligen Ausländern bedeutet (bes. Italiener), deren Forderungen man ja nicht unbedingt nachkommen müßte. Diese Argumente veranlaßten Ks. Franz zu der Re-