Vadas József (szerk.): Ars Decorativa 12. (Budapest, 1992)

SZILÁGYI András: Az Esterházy-gyűjtemény 15. századi ötvösművei és a Mátyás-tradíció

Wcnnn sich diese Frage im Zusammen­hang mit irgendeinem namhaften Ereignis der Politik oder der Kriegskunst erhebt, so kann sie vom Historiker keinesfalls überse­hen werden, er muss - pro oder kontra ­dazu Stellung nehmen. Was aber die dies­bezüglichen Mitteilungen und Feststellun­gen der Inventare und der Chroniken des 16. und 17. Jahrhunderts anbelangt, so ist die Sache auf diesem Gebiet eine völlig andere. Hier muss sich der Historiker ent­schieden vor den übertriebenen Verallge­meinerungen hüten, zumal er in den meisten Fällen ausserstande ist, eindeutige Kategorien aufzustellen und eine unfehlbare Meinung zu vertreten. Ihm stehen nämlich die bewährten Mittel einer modernen, stren­gen Quellenkritik in der Regel nicht zur Verfügung. Auch verfügt er über keine Kontrollmöglichkeiten, mit deren Hilfe eine vergleichende Analyse möglich wäre, um etwaige Verzerrungen zu eliminieren. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen jene Kunstwerke nicht bekannt und erhalten ge­blichen sind, mit denen die oft dubiösen Traditionen verbilligen sind. Es genügt, wenn wir nur drei aus der langen Reihe einschlägiger Beispiele erwähnen. An erster Stelle des aus dem Jahr 1581 stammenden Inventars der Schätze von Kristóf Fürst Báthory steht folgende Be­schreibung: 'Ein alter güldener Pokal, der einst König Matthias gehört hat". 4 Im Ver­zeichnis des Silbergutes von György Báthory de Ecsed lesen wir von einem mit Löwenfigurcn geschmückten Salzbchältcr, dass er vorzeiten König Matthias gehört hatte. 5 Beachtenswert ist femer die Behaup­tung des berühmten Geschichtswerkes von István Szamosközy, wonach das Schwert von König Matthias in der fürstlichen Schatzkammer der Familie Báthory aufbe­wahrt worden sei. 6 Die fomiale Authenüzi­tät dieser Mitteilungen ist nicht zu bezwei­feln. Der Historiker muss indes, prüft er sie auf ihre inhalüichc Seite, auch andere Aspekte berücksichtigen, so unter anderem manche Eigenarten der Betrachtungsweise, des "geistigen Anditzes" der Zeit. Im Falle der drei zitierten Stellen muss er z. B. wissen, dass in der Frühgeschichte des Für­stentums von Siebenbürgen, vor allem unter der Herrschaft von Johannes Sigismund die familiäre Herrscher-Repräsentation mit dem späthumanistischen Matthias-Kult eng ver­billigen war, und dass von dieser engen Ver­bundenheit als weiterlebendem Erbe die als Nachfolger der Familie Szapolyai auftreten­den BáUiorys, gemeint sind die Angehöri­gen beider Linien dieser Familie, vor allem aber ihr Hof in Karlsburg ein beredtes Zeugnis abgelegt haben. Daher scheint es annehmbar zu sein, dass die Mitglieder der Familie Báihory, die über ein unglaubliches Vermögen verfügt und in der Politik des Landes eine ausschlaggebende Rolle ge­spielt haben, auch Kunstwerke besassen, die auf König Matthias, auf seine tenden­ziös idealisierte Gestalt zurückgeführt werden konnten. Es unterliegt ferner keinem Zweifel, dass die Báthorys als zur Adelsspitze des Landes gehörende Würden­ü'äger im Laufe des 16. Jahrhunderts tat­sächlich in den Besitz solcher Werke gelan­gen konnten, weshalb so manche der Fami­lienangehörigen sich auch bewusst um den Besitz solcher Kunstschät/e beworben haben. Wir wissen aber auch fernerhin nicht, wie, über welche Vemiitder und wann diese Kunstwerke erworben werden konnten, weshalb die Herkunft der bereits zitierten Werke auch weiterhin im Dunkel liegt. Daraus ergibt sich folgendes: der Hi­storiker hat keinen Grund, die Auüicntizität derlei Dokumente im voraus kategorisch auszuschliessen, allerdings darf er auch aus seinen Bedenken und Zweifeln hinsichüich der Glaubwürdigkeit seiner Quellen keinen Hehl machen. 7

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