Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

gen und Zahlungsaufträge mißachtet und nicht befolgt hat, wurde von Stattamman und Rat gefangen gesetzt, abgestraft und schwört aus dem Gefängnis entlassen Urphede. Er stellt als Bürgen Heinrich Helld, Bür­ger und Schuhmacher zu Bregenz. Siegler: Junker Friedrich Schnabel von Schönstain zu Babenboi, Hauptmann. Orig. Perg. Das Siegel verwischt. 567 1554 September 21. Hanns Dietterich der Metzger, Bürger zu Bregentz welcher wieder­holt krankes Vieh geschlachtet und das Fleisch in seiner Metzgerei als gesund verkauft hat, wurde von Stadtamman und Rat gefangen gesetzt und schwört aus dem Gefängnis entlassen Urphede. Es wird ihm das Metzgerhandwerk untersagt und eine Strafe von 20 Pfd. Pfg. über ihn verhängt. Als Bürgen stellt er: Bernhardt Faber, Bürger zu Bregentz, Ulrich Gundthalm, Hanns und Melchior die Weyssen Gebrüder, Caspar und Martin die Diettrichen Gebrüder und Caspar Dorf, alle zu Lutterach und Conraden Güllmen, Zoller an der Achbrücke, seine Brüder, Schwä­ger und guten Freunde. Siegler: Hans Schnabel von Schönstain, Hauptmann und Oschwalt Caspar, Gerichtsamman im Hofstaig. Orig. Perg. Beide Siegel wohl erhalten. 568 1554 November 14. Die von den vier Herrschaften entsendete Botschaft unter Führung des Conrad Müller, Schreiber der Herrschaft Hohenegg ließ durch Lazarus Wittwiler von Stockach, Landschreiber der Herrschaften Bre­gentz und Hohenegg vor dem freien kaiserlichen Landgericht in Ober­und Niderschwaben auf Leutkircher Haide und in der Gepirs, welches auf dem Rathause in Jsny tagte, die Urkunde König Ferdinands ddo Wien 1554 Juni 1. verlesen und gleichzeitig einen an den Landrichter Caspar Klöckler gerichteten, verschlossenen Befehl König Ferdinands übergeben. Da Klöckler selbst nicht anwesend war, weigerte sich sein Stellvertreter Hanns Lausser, Bürger zu Jsny diesen Befehl anzunehmen und schickte ihn durch vier berittene Knechte in die Herberge, in welcher die Landesbotschaft eingekehrt war. Diese berief einen geschworenen Notar, begab sich mit diesem neuerlich vor das versammelte Gericht, protestierte gegen das Vorgehen des Gerichts und übergab neuerlich den Befehl mit dem Hinweis, daß das Gericht, obwohl der Landrichter ab­79

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