Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

Hanns Walser auf dem unteren Haggen verkauft dem Johann Theiring um 10 Pfd. Pfg. Hauptgut einen auf Georgi zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 10 Sch. Pfg. ab seinem Gut auf dem unteren Haggen stoßt an den oberen Haggen, an Underbuchiberg, an Scheyren- brand und an das Klusholtz, zinst vor Caspar Finckhen 1 Pfd. 7 Sch. Pfg. und Hannsen Weinsowers Erben 1 Pfd. Pfg. und dem Junker Hans Wemher (von Raytnow) VA Malter Haber. Siegler: Cristoffel Abegk, des Grafen Haug von Montfort, Herren zu Bregentz, Landamman. Orig. Perg. Das Siegel wohl erhalten. 460 1522 Mai 10. Ynnsprugg. Carl V. bestätiget den Bürgern seines Teiles der Stadt Bregentz, welche die Erbhuldigung geleistet haben, über ihr Ansuchen alle ihnen von den Grafen von Bregentz insbesondere von Elisabeth Gräfin von Montfort und von seinen Vorfahren verliehenen Privilegien und Frei­heiten. Siegler: Der Kaiser. Orig. Perg. Das Siegel beschädigt. 461 1523 Juli 17. Amman und Rat zu Bregentz beurkunden, daß am 19. Juni Hanns Gunthalm, Damion Besinger, Bürger zu Bregentz und Hainrich Rötlin zu Rieden alle drei als Hansen Rötlis sei. Erben erschienen sind und Klage gegen den alten Pfleger der Sondersiechen Martin Mülegg ge­führt haben. Die Rötlin’schen Erben ließen durch ihren Fürsprech Hans Pfister Vorbringen, daß sie aus Connraten Küenis sei. zu Rieden Naßlaß dessen Haus und Hofstatt beim Brunnen übernommen haben. Nun be­dränge sie Dr. Johann Zesin wegen einem darauf ruhenden Kapital von 9 Pfd. Pfg. bezw. dem davon aushaftenden Zinse, welchen sie zahlen mußten. Sie bitten den Martin Mülegg zu verhalten, ihnen die bezahlten Zinse zurückzuvergüten. Mülegg antwortet durch seinen Fürsprech Cristoffel Abegk, ihm sei von dieser Sache nichts bekannt, er gestehe nicht etwas schuldig zu sein. Die Erbenvertreter beantragen ein Zeugen­verhör, welches ihnen zuerkannt wurde. Nachdem die Zeugen einver- nommen waren fällt der Stadtamman Cristoffel Muchsei das Urteil, daß den Erben das bezügl. Haus des Rötlin um die 9 Sch. Pfg. Zins bezw. 9 Pfd. Pfg. Hauptgut gegen Dr. Zesin vor Schaden sein solle. 1522 April 22. 42

Next

/
Oldalképek
Tartalom