Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

ebenso auf Trieb und Tratt. Würde das Gemeindegut früher oder später geteilt, soll auch der Priester seinen Anteil daran erhalten. Dagegen wird dem Priester die Residenzpflicht Überbunden und ihm zur Pflicht gemacht seine Seelsorgskinder in gesunden und kranken Tagen mit Gottes­dienst, Predigten, Christenlehren, Sakramentserteilung, Krankenbesuchen etc. wohl zu versorgen und ein priesterliches Leben zu führen. 5. sollen die Kapläne zu Swartzach, Wolfurt und aus dem Buch nach Wolfurt zugehörig sein und in Zukunft an den Hochfesten hier Gottesdienst halten, wofür sie von der Pfarre Wolfurt zu entlohnen sind. Sie verpflichten sich auch am Kirchweihtag, an St. Gallentag, auf Allerseelen und an Weihnachten bei der ersten Messe den Gottesdienst in ihrer Mutterkirche zu Bregentz zu besuchen, ausgenommen es hindere sie Wasser oder Leibesnot. Auch der Priester und die Kapläne zu Wol­furt, Swartzach und aus dem Buch sind an diesen Tagen zum Besuche der Kirche in Bregentz verpflichtet und dort Gottesdienst zu halten schuldig. 6. Sichern sie dem Pfarrer zu Bregentz das Seelgerät und alle anderen bisherigen Gebühren. Stirbt eine Person, so hat der Priester zu Wolfurt dem Pfarrer zu Bregentz Mitteilung zu machen, damit dieser seine Gebühren erheben kann. 7. verpflichten sie sich wie bisher an der Baulast der Pfarrkirche in Bregentz mitzukonkurrieren. 8. die Kirchenopfer gehören der Pfarre Bregentz. 9. verpflichten sie sich dem Meßner gebührende Wohnung und Unterhalt zu schaffen. 10. wird ausgesprochen und anerkannt, daß die hier festgesetzte Zulassung eines eigenen Priesters nach Wolfurt keine eigentliche Sepa­ration bedeute und nur auf freiwilliges Zugeständnis der beiden Aebte, des Johann Berlinger, freier Künste Magister, Dekan des Kapitels Lindau und Pfarrer zu Bregentz, dann des Matheus Grethler, der freien Künste Magister und Pfronder zu Bregentz erfolgt sei. Wilhelm von Knöringen, österr. Vogt zu Bregentz bekundet, daß diese Handlung mit seinem Einverständnis vor sich gegangen ist. Siegler: Wilhelm von Knöringen, Caspar Abt in der Owe zu Bregentz und sein Konvent, Johann Abt des Klosters in der Owe bei Ravenspurg und sein Konvent, Johann Berlinger Pfarrer zu Bregentz, Matheus Grethler Pfronder daselbst, Jos Schobloch, Stadtamman zu Bregentz und Sebastian Schnell, Amman im Gericht Hofstaig. Orig. Perg. Libell 6 Bl. Die Siegel verletzt, einige fehlen. 411 23

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