Archivalische Beilage der Historischen Blätter 1. (1931)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. I. Teil. Regesten von 1330 bis 1500 von Viktor Kleiner

der Kirchgasse gelegen, stoßt an seines Vetters Hannsen Löhlin sei. Bünd und an Josen Louehs Haus. Siegler: Kilyon Loher, Stadtamman zu Bregentz. Orig. Perg. Das eingenähte Siegel zerbröckelt. 290 1486 November 3. Konstanz. Elsina, Margaretha und Anne genannt Maiplin hatten mit ihrem Anwalt Ludwig Stähelin als Nichten und Erbinnen des verstorbenen Kaplans Christoph Rudolffi der St. Galluskapelle in Bregenz auf dessen hinterlassenes Eigentum behördliche Sperre bei dessen Inhabern durch das Konstanzer Ordinariat veranlasst. Dagegen aber erhoben Einspruch der Priester Jodok Muchsei und Stadtammann und Rat der Stadt Bregenz als Prokuratoren der Galluskapelle in Bregenz, dann Klara Hellböckin, Elsina und Margaretha Muchslin, Anna Grenzi mit ihrem Vormund Johann Grenzi, sowie Adelheit Huberin (alias Studerin) als in dieser Sperrangelegenheit Interessierte und baten um Aufhebung der Sperre unter schriftlicher Darlegung der Gründe hiefür durch Anwalt Augustin Tünger. Vertreter der Kläger ist Johann Truckenbrot. Beide Par­teien erscheinen mit ihren Vertretern vor dem Konsistorialgericht in Konstanz. Das Urteil des Offizials der Konstanzer Kurie lautete: Die Sperre ist aufzuheben und die, welche die Legate und Vermächtnisse des Kaplans noch nicht erhalten, sind zu deren Erlangung zuzulassen. Truckenbrot legt dagegen namens seiner Partei Berufung an den hl. Stuhl ein, die der Richter zuläßt und ihm 4 Monate Frist einräumt. Beisitzer des oft'iz. Gerichtes die Schreiber und Notare. Nicol. Vögele, Kleriker und kaiserl. Notar und Kurialnotar ist Schreiber der Urkunde und setzt sein Signet bei Orig. Perg. Siegel fehlt. 291 1486 November 16. Wilhelm von Wyler zu der Altenburg verspricht Amman und Rat zu Bregentz, welche ihm den von seinem Stiefvater Hainrich von Sengen und Margreth Vögtin von Sumerow, dessen Frau, seiner Mutter, bei ihnen hinterlegten Schuldbrief des Johann Truchseß zu Waltpurg auf 3300 fl. Rheinisch lautend, durch eine Ratsbotschaft nach Isny ausfolgten, trotzdem die Jahrzeitstiftung des Hainrich von Sengen bestimmt, dass der Brief bis zur völligen Ablösung in Bregentz zu verbleiben habe — nach­dem der Truchseß die Ablösung vornehmen will — vollständige Schad­loshaltung. 9* 99

Next

/
Oldalképek
Tartalom