Übersicht der Gebarung mit dem Militärkapellmeister-Pensionsfonde zur Versorgung der dienstuntauglichen Mitglieder, deren Witwen und Waisen pro 1917 und zugleicht Schematismus sämtlicher Kapellmeister der k. und k. Armee für das Jahr 1918. (Wien, 1918)
15 1. Der vorliegende Schematismus wolle dem dortigen Herrn Kapellmeister übergeben werden. 2. Auf den Postsparkassen-Erlagscheinen ist im Sinne der Statuten der Truppenkörper, der Kapellmeister, die Bestimmung und der Zeitpunkt, für welchen der Betrag erlegt wurde, kurz zu bezeichnen. 3. Die Absendung der Geldbeträge mit Postanweisungen ist statutengemäß unzulässig. 4. Der Militärkapellmeister - Pensionsverein genießt keine Portofreiheit. 5. Mit Rücksicht darauf, als die im Schema ausgewiesenen Inseratenteilnehmer den Verein durch ihre Teilnahme unterstützen, wird den Herren Regimentskommandanten, beziehungsweise den Musikverwaltungen nahegelegt, die Bedürfnisse an Musikinstrumenten womöglich bei diesen Firmen decken zu lassen.