Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

muß sowohl Pfund- als lohgarnes Leder öfters abgebür­stet werden. §. 272. Die Alaunhäute verdienen vom Commandanten eine besondere Aufmerksamkeit; es ist daher festgesetzt, daß eine solche Haut der ersten Gattung 7 Schuh 9 Zoll lang, vorn 2 Schuh 8 Zoll, uud hinten 3 Schuh 1 Zoll breit seye, und 5 Stück Husaren Obergurten, oder 6 Paar Steigriemen abwerfen muß; eine halbe der zweyten Gat­tung darf nur -einige Zoll kürzer und schmäler seyn, und soll 4 Stück Husaren Obergurten abgeben. Die dritte Gattung soll gar nicht existiren, und wird nur dann an­genommen, wenn der Preis hiervon verhältnißmäßig wohl­feil ist. §. 273. Die Alaun-Häute müssen gut gearbeitet seyn, das ist, bey ihrer Zubereitung muß das gehörige Maß von Alaun, und Kochsalz beobachtet, und nicht zu wenig Alaun und zu viel Salz genommen werden, auch sollen die Häute weder engerich, narbig, noch löcherig seyn, und sie müssen, um die übertriebene Feuchtigkeit zu verlieren, in Lohe ge­legen haben „ auch soll das Alaun- Leder geschoren, und nicht geäschert seyn, endlich muß selbes beym Anschneiden ganz weiß, und gut gereckt seyn; durch dieses Recken be­kommt es die erforderliche Geschmeidigkeit, wozu daS Ein­lassen mit warmen Unschlitt auch viel beyträgt. §. 274. Bey der Uebernahme werden die Gattungen des Alann- lcderS mittelst Einschnittes am After bezeichnet, und so bekommt die erste Gattung einen, und die zweyte zwey Einschnitte. DaS geäscherte Leder ist viel reiner, als das geschorne, letzteres ist aber dauerhafter. Wenn das Alaunleder gut ausgearbeitet ist, so muß selbes beym Anschneiden ganz weiß seyn. B.d. Pflichten d.Stabs,Off. bey den Mont.Oek.Commiss. 79 Brette b. Alaun • haute, und Beob­achtungend. Com­mandanten hin­sichtlich derselben. Wie bey Zube­reitung d. Alaun­häute fürzugehen, Verhalten bey tlebernatzme des­selben.

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