Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Pflichten d.Stabs-Off. bey den MsntDek.Commi'ss. 71 zu viele Agen oder Holztheile von ben Flachs- oderHanf- Stängeln hat, weil selbe sonst die übrige Montur abrei- ben, und vor der Zeit zu Grunde richten würde. §. 244. Um die Lieferanten mehr und mehr anzueifern, um den contrahirten Preis sehr gute Waare einzuliefern, so hat derlenige, welcher die beste Leinwand abführt, nach Umstanden eine Prämie von 6 — 4 oder 2 Kreutzer pr. Elle nach vorher eingeholter Bewilligung zu erhalten. Diese Prämie erstreckt sich, auffcr der Strohsack-Lein­wand, auf alle Leinwand- und Zwilch-Gattungen. §. 245. Damit es den Feldspitälern nie an den erforderlichen Charpien, Binden, Eompreffen und hölzernen Schienen gebrechen möge, muß jede Monturs - Commission , oder jeder Depot, welchen; die Versorgung von Feldspitälern mit dieser Erforderniß obliegt, mit einem uuangreiflicheu Vorrathe hieran versehen sepn, welcher immer, wie da­von Abgaben geschehen, sogleich wieder ergänzt werden muß. §. 246. Die Ausniaaß des VorratheS hat der Commandant nach der Anzahl der Kranken dergestalt zu bemessen, daß für 100 Kranke die Erforderniß mit 5 0 it> Charpien 2 0 Stücken 1 Zoll ^ , . — . . „ 1 brettc Brüden zu 3o Ellen neuer f " ' ” I A>­20 ,, 2 5 ,, J 3oo doppelte \ _ . , , > Kompressen 3oo einfache j 20 hölzernen Schienen Nro 1 ,, ,, »> 2 2 0 „ „ „ 3 angenommen wird. §- 247. Bey Ankauf der rohen Rinds- oder Kuhhäute hat der Commandant darauf zu sehen, daß selbe nicht verfault Prämien bey Leinwand • Liefe­rungen. Unterhaltung eine- Vorrath» anCharpien. Bin­den , Gomptrffttt und Schienen. Wie die (Ftfot> bernih - Ausmaß de» Dorratb» für Kranke zu bemes­sen kommt. 3(uf W4Í Ity 3ínfőuf ref??« 9ttnb$» ater^uf)'" •í»<tute ju fífjfn ift.

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