Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Wirkungskreise der bey d.Truppen angest.Stabs-Off. 55 §. 178. Während einer Campagne, und nach Beendigung der Winter-Quartiere findet gar keine Charge - Quittirung von Officieren.statt, selbe können erst nach Ende desFeld- zuges das Ansuchen darum machen, welches vom Regiments - Commando dem General-Eomnrando zu Hintersegen kommt. §- 179Zu Quittirungs-Bewilligungen mitBeybehaltung des Officiers - Charakters, soll der Regiments- oder Corps- Commandant nur bey solchen Officieren einfachen, welche sich durch Verwendung und Conduite dazu würdig gemacht- und über ein standesmäßiges Auskommen sich ausgewiesen haben. Diesen Gesuchen ist daher immer ein Auszug der Conduite - Liste beyzulegen. $. 180. Bey Officieren, welche in Privat-Angelegenheiten, und nicht körperlicher Schwäche wegen austreten, hat der Regiments« oder Corps - Commandant auf eine höhere Charakterisirung nicht einzurathen, weil diese ehrenvolle Belohnung denjenigen nicht ertheilt werden kann, welche Privat - Verhältnisse dem Dienste des Staates vorziehen. $. 181. Mit den austretenden Officieren soll vor ihrem ?fuv- tritte mit aller Vcrlässigkeit und Genauigkeit abgerechnet werden, damit ihre allenfallstgeu Schultposten und Taren noch vorher berichtiget werden, und nach Umständen auch ein verhältnismäßiger Betrag zur Deckung der noch allenfalls Vorkommen mögenden Empfange in die Regimentsoder Corps-Kasse hinterlegt werden. §. 182. Ein Commandant soll im Regiment oder EorpS nur dann eine Tranöferirung bey den Officiercn und der Mannschaft einleiten, wenn der Dienst solche unvermeidlich notwendig macht. Wann keine Charge - Qtuftr- nmg von Officit*- ren «Statt sinvec. Vey WclSenDC» sickeren zur CUiifc» trrungS - Bewilligungen mit Bey- behaltrin» bei Df- sicieri-GharnkterK von den Gomman- banten einqera- then werden kann. Bey welchen Df- sicreren um eine höhere Charakte- risirung nicht ein« zurathen ist. bey aui- tretenbrn Dfftct?« ren zu beobachte» kommt. Wann derCom- mand.eineTran-- ferirung- bry de» DfficietiRunbber Mannschaft einerlei ten hat.