Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
28 I. Hauptstück. Wie die Regi- ments »Gontman- banten dem Mangel anLehrecnadzuhelfen tjauen. Eigenschaften jener Leute, welche meinRgmtS. Erziehungs-j?auK als Führer und Wärter conrman- dirt werden. Beobachtungen hinsichtlich des Standes der Knaben in den Erziehungshäusern. Beschaffenheit deS Gebäudes, in welchemdieseSIn- fht. unrerzubri»- S^n ist. nen von den Regiments-Commandanten auch nur gediente Leute zu Lehrern ausgewählt werden. §• 84Um dem Mangel an Lehrern abzuhelfen, haben die Regiments - Commandanten geschickte Unter-Officiere oder Gemeine alle Jahre auf den pädagogischen Lehrkurs abzuschicken, damit sie sich dort zu ihren künftigen BerufSpflich- ten vorbereiten. §. 85. Zene Leute, welche der Regiments - Commandant als Führer und Wärter in das Regiments - Erziehungs- hauS commandirt, müssen treue, ehrliche, verlässige und ohne alle moralische Gebrechen befundene Leute, und der erstere überdieß auch noch zur Führung der Wirthschafts- Angelegenheiten im Schreiben und Rechnen geübt seyn. Z n wie weit zur Sicherheit, oder zur Handhabung der inneni Disciplin noch eine besondere Wache für das Znstirut norhwendig seye, dieses bleibt dem Ermessen des Regiments - Commandanten überlassen. § . 86. Ueber den Stand der Knaben hat sich der Regiments - Commandant, wenn das CrziehungshauS in loco ist, täglich den Rapport geben zu lassen, um von allen Vorfallenheircn ununterbrochen in der Kenntniß zu seyn. $. 87, Das Gebäude, in welchem dieses Institut untergebracht ist, muß eine gesunde trockene Lage haben, die Zimmer müssen geräumig und lüftig seyn, und es muß, wenn es anders thunlich ist, eine solche Emrheilung gemacht werden, daß die Knaben besondere Säle zum Schlafen, und besondere zum Speisen, welche letztere auch zu Schulzimmern verwendet werden können, erhallen, und sollte dieses Institut in einer Kaserne uutergebracht seyn, so hat der Regiments - Commaudant darauf zu sehen, daß der von den Knaben zu bewohnende Theil von jenem Theil, cer mir Mannschaft belegt ist, abgesondert, und dadurch