Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

146 II. H aupt fi ti ck. Wie hinsichtlich 6tS Itíbertctógí d. teint® Sntentur- 33srra£$5 Füi'ju- KejM,rst. $B4t tenSiifitm» tóáfse bsL wö­chentliche» Trz-u- Zu»g 4« vet fassen yat, und tóit bie Erreichung einet richtig en%*t»ttoíte ecswedt vjetítn kann. erweitern, und ihr Augenmerk nur auf die Beförderung LeS Dienstes richten, wodurch sich alles möglich machen läßt, was zum Nutzen und zur Erleichterung des ganzen Geschäftes, und zur innerlichen Richtigkeit unumgänglich nörhig ist. Die Manipulationen sind bey den Monturs- Commissionen solche wichtige Geschäfte, daß jeder dabey angesiellte -Officier und Rechnungsbeamte Gelegenheit fin­det, sich durch entsprechende gute Verwendung vorzüglich auszuzeichnen, und sich dadurch der besten Anempfehlung der Commission nach aller Billigkeit -würdig zu machen­§. 4">3. Damit aber in Folge des Uebertrags des reinen In­ventur-Vorraths, welcher den Manipulationen zur künf­tigen Verrechnung vorgeschrieben wird, mit Verläßigkeit immer der reine Rest 3ln Materialien, Beftandtheilen und Sorten, welche im laufenden Monath entstehen, erhoben werde, so muß der Vorrath für sich selbst, als auch im Materiale reduzirt ausgewiesen, dem im vorigen Monath verblrebenen Reste zugeschlagen, und vor- der hieraus ent­stehenden Summe nur dasjenige abgezogen werden, was auf die im Laufe des Monaths nach den Zahlungslisten erzeugten fertigen Sorten, im Materiale, und respektive Bestandtheilen wirklich verwendet worden ift. §. 434. Die Manipulations - Officiere haben den Zufammen- fatz der wöchentlichen Erzeugung selbst zu machen, und solches eben so wenig als jene Erzeugung, welche gegen Taglohn geschieht, den Meistern zu überlassen, weil diese Leute aus Mangel au ächten Begriffen die gehörige Be­nennung der Sorten nach der Rubriketiorduurtg, dann ob solche vom zu reparireuden, ober unbrauchbaren Vor­rath empfangen worden sind, nicht wissen können, daher die Manipulationen bey einem solchen widrigen Geschäfts- Vorgang nur Irrungen und Unrichtigkeiten ausgeseht sind, welche mit vielem Aufenthalt der Kanzelleycn wieder berich­tiget werden müssen, wodurch aber die monathlichen Kasse-

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