Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Pflichten d.Stahs-Off. bey denMont.Oek.Commiss. 143 §. 427. Die monathlichen Manipulations - ?lbschlüsse, und Znventarien dienen vorzüglich zur Erreichung dieser Ord­nung, wenn sie vorschriftmassig mit der verlässigsten Ge­nauigkeit bewirkt werden. Sic verschaffen dem Commandanten, denen Stabs- Officieren, Mithaftern und Rechnungsführern eine solche Uebersicht, daß die richtige oder unrichtige Manipulation leicht wahrgenommeu, und eben so leicht die von einem monathlichen Abschluß zum andern einschleichenden Ver­säumnisse und Unrichtigkeiten, oder sonstigen Gebrechen entdecket, und zu deren Verbesserung und Wiederherstel­lung der Richtigkeit sogleich die zweckmäßigen Verfügun­gen getroffen werden können. §. 428. Die richtige Abschließung und Inventirmig der Ma­nipulationen besteht vorzüglich darin, daß an dem Tage nach dem monathlichen Manipulations - Abschluß , an wel­chem die Inventur vorgenommen wird, sich bey den Mei­stern keine Häute, Stücke Tuch, Leinwand oder Zwilch im Schnitt befinden dürfen, weil es besonders bey dem Leder schwer ist, eine Haut zu beurtheileu, und den Bruchtheil, den sie vom Ganzen ausmacht, mit Gewiß­heit zu bestimmen, wenn schon einzelne, oder mehrere Beftandtheile aus solcher geschnitten worden sind , und eben so dürfen die Gesellen nur von jenen vorräthig ge­schnittenen Bestandtheilen und Sorten, die als Materiale geführt werden, mit Arbeit versehen seyn ; daher zur Ver­kürzung der Inventur die Manipulations - Officiere soviel möglich bey Annäherung des monathlichen Abschlusses, die Fassung eines Quantum von Lederhäuten, Tücher, Lein­wänden und sonsten zu vermeiden haben. §. 429. Die Leder, Manipulation darf ihre zngeschnittene De- standtheile, welche die sogenannte Girirung ausmachen, folglich nicht als erzeugt in der Zahlung erscheinen, nie­Zu was dieMa. nipulationS - Ab­schlüsse imb Sn« ventarien vorzüg­lich dienen. Sn was die rich» tige Abschlic-ßung und Sntenttnmg der Manipulatio­nen vorzüglich be­steht. SnwelchemGe- wichcS-Detrag di; Leder - Manipu­lation ihre zuge- fchmtreneDstand»

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