Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
dnng Vorkommen, und er hat daher nicht nothwendig, unnöthige Rubriken einzuziehen. §. 4oo. Der Manipulations - Extrakt, und die Zahlungslisten werden von dem Feldkriegs - Commissär revidirt; es wird sonach in den Zahlungslisten das jeweilige, von dem Hof- kriegsrathe bestimmte Schnitt-, Mittelding und Macherlohn eincollationirt, und dannausgerechnet. Bey Revi- dirung der Extrakte wird die Erzeugung vermög den Zahlungslisten eingestrichen, und untersucht, ob der Divident richtig angeseht, und die erzeugten Sorten nach demselben richtig berechnet wurden, dann ob die Verwendung richtig ablaterirt, und nach dem Verschneidungs-Protokoll gehörig angeseht, und die Ersparung ausfallend gemacht worden ist, wozu die Verschneidungs-Bücher eingesehen werden müssen, lieber alle ergangene Commando- Befehle und Hofkriegsräthliche Verordnungen, welche auf die Manipulation Bezug haben, wird ein eigenes Protocoll geführt. §• 4ol» Das Departement Nro. 13. hat die Leder-Manipulation , Tischlerey, Gärtnerey, Lackirerey, und Schuhschwärzung. Die Leder - Manipulation wird im Ganzen eben so , wie die Tuch-Manipulation geführt. Die in diesem Departement unterhalten werdende Protokolle und sonstig zu verfassende Dokumente sind: 1. das AnschaffungS- Protocoll, 2. dre Gegenzetrel über die aus den Magazinen gefaste ten Materialien, 2 . das Ausnahms - Protocoll der Leder-Manipulation, 4- das Protokoll über das empfangene Leder, 5. die Zuscynirt-Bücher, 6. das Protokoll über die zugeschnittenen Sorten für den Offikier. V.d.Psiichten d.Stabs-Off.bey denMont.Oek.Commiss. 127 Wie bey 9tebU bitun 5 der Ma- nípulrttioní- Extráé te und Zah- lungsliften futju- gehen ist. Was bas Departement Nr.rz enthalt und tuet« che Protocolle selbes zu führen har.