Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V. d.Wirkungskreise der bei) d.Truppen angest.Stabs-Off. 5 Erem te vom Militär-Stand , und Leute von guter Herkunft, welche von Haus eine Beyhülfe zu erwarten haben. §• 14. Zu Er propriis - Gemeinen sollen von den Comman- binnen nur die zum Militär sich frcywillig meldende Söhne der Beamten, Honoratioren und unadelichen Officiere, dann die Bürgersschne von besserer Ausbildung angenommen werden, welche gesetzlich von der Militär-Stellung nicht befreyt sind. §. i5. Zu Fourieren soll der Commandant Niemanden Vorschlägen, oder ernennen, der nicht ein vertranter, verschwiegener, fleißiger, in der Rechnung und Feder geschickter, treuer, rechtschaffener und nüchterner Mann ist. Zum'Ober - Fourier soll nur der geschickteste, verlässigste und best conduisirteste Fourier fürgewählt werden, nachdem dieser den Rechnungsführec nach Umständen auch zu vertreten hat. Besonders vorsichtig haben die Commandanten bcy dem Vorschlags der geschicktesten Fouriere zu Rechnungsführern vorzugehen, weil dieser ein in der Rechnung und Feder geübter, fleißiger, redlicher, geschickter und gut conduisirter Mann sepn muß. §. iS. Für den Fall als ein Unterarzt abgängig ist, haben sich die Regiments-, Bataillons- und Corps-Commandanten an den Oberst-Feldarzt zu wenden. D ie Stabs-Officiere und Commandanten haben darauf zu sehen, daß sich die Aerzte unermüdet und bescheiden, mit Sorgfalt und Klugheit verwenden lassen. Z ur Ersetzung einer offenen Oberärzten« Stelle hat lediglich der Regiments - Arzt mir Genehmigung seines Regiments-, Bataillons- ober Corps-Commandanten einen dazu ganz geeigneten Unterarzt dem Oberst-Feldarzt vorzuschlagen. Ein solcher zum Oberarzt vorgeschlagen werdende Unterarzt muß mit vorzüglichen Kenntnissen in innerW elche Söhne von denen Com- Mandanten zuEx- xropriis- Gemeinen angenommen werden können. Mit welchen Eigenschaften die Command. Individuen zu Fou- riete oder Rech. nungSführer Vorschlägen können. WaS die Regiments-, BataU- lonS« und Corxs- Commandant.bey Ersetzung vonlln- terarzten « Stellen zu beobachten havon.