Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d. Pflichten d.Stabs-Off. bey d.Mont.Oek.Cornmiss. 109 §- 364. Ueber die Vett-Fournituren wird ein eigenes Vor-- merkungs - Protocoll geführt; jeder Zimmer-Commandant muß einen Schein über die in seinem Zimmer befindliche Bertfournituren einlegen; wird ein derlei) Unter-Officier transferirt, so muß er die sammtlichen Fournituren seinem Nachfolger übergeben, welcher einen neuen Schein einle- get, worauf dann der vorige zurück gegeben wird. D en iten May jeden Jahres werden die Winter- kotzenabgenommen, gereinigt, ausgebessert, und bis zum iten September aufbewahrt, wo sie sodann wieder in Be­lag gegeben werden. Jeden Monath den iten werden die schmutzigen Leintücher abgenommen, und dafür weisse erfolgt, für die Reinigung und Reparirung muß der Officier dieses Departements sorgen. Die hierzu nöthi- gen Gelder werden von der Commissions'Kasse erfolgt, und auf die Detter-Regie vorgemerkt, das Lagerftroh wird alle 3 Monathe nach der festgesetzten Gebühr erfolgt. §. 365. W enn Bett-Fournitnren unbrauchbar geworden sind, so werden sie durch den Feldkriegs-Sommissär, und einen Mithafter untersucht, nach richtigem Befund certificirt, zerrissen, abgewogen, und als Abfall in die betreffenden Departements abgegeben, dieserAbfall wird sodann dem alten Sorten - Contrahenten verkauft, und das dafür er­löste Geld der Detter-Regie zu Guten geschrieben. §. 366. Die Brenn-Materialien, als Holz, Kerzen und Drenn- öhl dürfen von diesem Departement ohne einer von dem Commandanren unterfertigten Einweisung an Niemanden erfolgt werden. Alle Monarhe wird von dem Officier des Depar­tements eine Consignarion verfaßt, welcher alle Anwei- sungen beyzulegen sind ;' die Consignation nebst den An­weisungen wird dem Feldkriegs-Commissär übergeben, von demselben mit den Anweisungen combmut, die Consigna­FühtNing eines eigenen Vornrer- $ung6» CProtocol» les uberdie Bett- Fournituren wird anempfohlen,dann in welchen Zeit­räumen die Stei­nigung derselben zu geschehen hat. Was zu beob- achteN'wennBett- Fournituren un­brauchbar gewor­den sind. Was die Depar­tements bey Fas­sung der Stenn- itii. cerialiSN zu be­odachten haben.

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