Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d. Pflichten d.Stabs-Off. bey d.Mont.Oek.Cornmiss. 109 §- 364. Ueber die Vett-Fournituren wird ein eigenes Vor-- merkungs - Protocoll geführt; jeder Zimmer-Commandant muß einen Schein über die in seinem Zimmer befindliche Bertfournituren einlegen; wird ein derlei) Unter-Officier transferirt, so muß er die sammtlichen Fournituren seinem Nachfolger übergeben, welcher einen neuen Schein einle- get, worauf dann der vorige zurück gegeben wird. D en iten May jeden Jahres werden die Winter- kotzenabgenommen, gereinigt, ausgebessert, und bis zum iten September aufbewahrt, wo sie sodann wieder in Belag gegeben werden. Jeden Monath den iten werden die schmutzigen Leintücher abgenommen, und dafür weisse erfolgt, für die Reinigung und Reparirung muß der Officier dieses Departements sorgen. Die hierzu nöthi- gen Gelder werden von der Commissions'Kasse erfolgt, und auf die Detter-Regie vorgemerkt, das Lagerftroh wird alle 3 Monathe nach der festgesetzten Gebühr erfolgt. §. 365. W enn Bett-Fournitnren unbrauchbar geworden sind, so werden sie durch den Feldkriegs-Sommissär, und einen Mithafter untersucht, nach richtigem Befund certificirt, zerrissen, abgewogen, und als Abfall in die betreffenden Departements abgegeben, dieserAbfall wird sodann dem alten Sorten - Contrahenten verkauft, und das dafür erlöste Geld der Detter-Regie zu Guten geschrieben. §. 366. Die Brenn-Materialien, als Holz, Kerzen und Drenn- öhl dürfen von diesem Departement ohne einer von dem Commandanren unterfertigten Einweisung an Niemanden erfolgt werden. Alle Monarhe wird von dem Officier des Departements eine Consignarion verfaßt, welcher alle Anwei- sungen beyzulegen sind ;' die Consignation nebst den Anweisungen wird dem Feldkriegs-Commissär übergeben, von demselben mit den Anweisungen combmut, die ConsignaFühtNing eines eigenen Vornrer- $ung6» CProtocol» les uberdie Bett- Fournituren wird anempfohlen,dann in welchen Zeiträumen die Steinigung derselben zu geschehen hat. Was zu beob- achteN'wennBett- Fournituren unbrauchbar geworden sind. Was die Departements bey Fassung der Stenn- itii. cerialiSN zu beodachten haben.