Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d. Pflichten d.Stabs-Off.bey denMont.Oek.Commiss. ioí angenommen, oder dem Lieferanten zurückgegeben, nachdem sie vorher mit dem Ausschuß - Stämpel ^bezeichnet worden sind. §. 34i. Der Zwilch zu Zelter wird mit Z, zu Kittel mit K, zu Futter mit F bezeichnet, der Ausschuß vom Futter- Zwilch kann manchmahls, wenn er die vorgeschriebene Qualität hat, auch statt Strohsack-Leinwand verwendet werden; in diesem Falle ist aber nebst der Qualität auch vorzüglich nothwendig, daß er vollkommen eine Elle breit seye, weil sonst die hieraus erzeugten Bett-Fournituren zu schmal würden. §. 342. Wie bey dem Tuche werden auch bey der Leinwand die angenommenen und ausgeschossenen Stücke auf die Tafel mit Kreide bemerkt, und nach der Visitirung abgezählr. A uf die Leinwand wird eben so, wie bey dem Tuche, der Gattungs-Stämpel, der Commissions - Stämpel, der Stämpel des visitirenden Mithafters, des Meisters, und des Lieferanten mit rother Oehlfarbe aufgedrückt. § . 343. Bey dem Visitiren wird die Leinwand auseinander gelegt, und von dem Visitirenden durchaus besichtiget, aber nicht so wie bey dem Tuche ganz auseinander gelegt, und gegen das Tageslicht durchgezogen. Gemessen wird die Leinwand und der Zwilch, so wie das Tuch, ausgenommen eben so wie das Tuch in Gegenwart des Mithafters und des Feldkriegs-Commissärs, durch einen Beamten und den Departements - Officier in fortlaufenden Nummern nummerirt, das Aufnahms-Protocoll von dem Feldkriegs-Commissär gefertiget, der Lieferschein ausgestellt, und übrigens ganz so, wie in dem Tuch-Magazin verfahren. §. 344. Z n dem Departement Nro. 3. können alle Ledergat- tungen, rauhe Kalb- und Schaffelle, Sattelhäute in FelBezeichnung und Breite des Zwilches. Stamplnng der Leinwand. Wie bey 23ift» tirung derselben fürzugchen ist. Was in dem DevartementNr. 3. auszubewahren kommt.