Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Pflichten derStabs-Off. 6et; benMont.Oek.Commiss. 99 §. 354. Zn jedem Departement befindet sich auch ein Vormerkungs-Protokoll, in welches der Officier alles, was er etwa als Proben an Fabrikanten, oder Lieferanten erfolgt, einzutragen hat; es gibt auch Fälle, daß ein Lieferant oftmahls Sorten an die Commission schickt, aber erst in einigen Wochen selbst eintriffr, diese depositirten Vorräthe müssen ebenfalls in diesem Protokolle aufgemerkt werden. §. 335.' Ferners muß jedes Departement mit einem Protocoll versehen seyn, worin dasselbe alle erf(offenen Verordnungen und Commando - Befehle, welche auf eine Abände- rung in dem System, oder in der Geschäfts-Verwaltung Bezug haben, einzutragen hat. B ey den Verordnungen muß der Littera, Nummer und Datum, nebst dem Exhibitions-Nummer der Commission, bey den Commando - Befehlen aber der Datum angesetzt werden. ' §. 336. Zn dem Departement Nro. 2. sind Leinwand und Zwilch , alle Gattungen zwirnener Borden, Gurten , Stricke, und leinerne Schnüre zu depositireu. Da die Vorräthe dieses Magazins dem Verderben nicht so leicht unterworfen sind, so hat der dieses Magazin verwaltende Officier nur darauf zu sehen, daß die übernommenen Lein-Sorten nicht feucht in da§ Magazin hinterlegt werden, vorzüglich der Zwilch. Wird demnach so etwas bemerkt, so müssen die feuchten Stücke im Hofe , ober auf einem andern hierzu bequemen Orte aufgemacht und abgetrocknet werden, denn werden beriet) feuchte Stücke in die Stellagen eingefchlich- tet, so vermorschen sie gänzlich, und stecken noch andere Stücke an. §. 337. Die in diesem Departement geführt werdende Protokolle sind das Protocoll über Empfang und Ausgabe, die G 2 Was hinsichtlich der Bormer- kungs-Prötocolle zu beobachten. Mit welchem Protocoll ein De- partementsernerS versehen seyn soll. Was in dem De- partewent Nro. 2. zu depositiren kommt. Benennung bee in diesem Departement befindlichen Protocolle.